Arbeitskosten im 2. Quartal 2018 um 2,0 % höher als im 2. Quartal 2017

Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde, 2. Quartal 2018
* +0,2 % zum Vorquartal (saison- und kalenderbereinigt)
* +2,0 % zum Vorjahresquartal (kalenderbereinigt)

In Deutschland sind die Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde
im Zeitraum vom zweiten Quartal 2017 zum zweiten Quartal 2018
kalenderbereinigt um 2,0 % gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt
(Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Arbeitskosten im Vergleich
zum Vorquartal saison- und kalenderbereinigt um 0,2 %.

Die Arbeitskosten setzen sich aus den Bruttoverdiensten und den
Lohnnebenkosten zusammen. Die Kosten für Bruttoverdienste erhöhten
sich im zweiten Quartal 2018 im Vergleich zum zweiten Quartal 2017
kalenderbereinigt um 2,0 %, die Lohnnebenkosten stiegen um 1,9 %.

Dem internationalen Vergleich mit den anderen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union (EU) liegt der Bereich des Produzierenden Gewerbes
und der wirtschaftlichen Dienstleistungen zugrunde. Nicht enthalten
sind hierbei unter anderem der öffentliche Dienst und das
Gesundheitswesen. Für das erste Quartal 2018 liegen für alle
Mitgliedstaaten der EU Veränderungsraten der Arbeitskosten vor. Nach
diesen Ergebnissen verteuerte sich eine Stunde Arbeit in Deutschland
im Vergleich zum Vorjahresquartal kalenderbereinigt um 2,7 %. In der
gesamten EU lag der durchschnittliche Anstieg der Arbeitskosten in
diesem Zeitraum mit +3,0 % über dem Wert für Deutschland. Die
höchsten Wachstumsraten innerhalb der EU wiesen Rumänien (+10,8 %),
Lettland (+10,4 %) und Ungarn (+9,2 %) auf, allesamt Länder mit einem
unterdurchschnittlichen Arbeitskostenniveau. In Portugal (-1,9 %)
waren die Arbeitskosten rückläufig. In Frankreich fiel der Anstieg
der Arbeitskosten mit +2,6 % etwas geringer aus als in Deutschland.

Methodische Hinweise

Die Veränderungsraten der Arbeitskosten von Staaten außerhalb des
Euro-Währungsgebiets sind in der jeweiligen Landeswährung gemessen
und daher nicht währungsbereinigt. Den Veränderungsraten der
Arbeitskosten liegen die Ergebnisse des Arbeitskostenindex zugrunde.
Dieser misst die Veränderung der Arbeitskosten und unterteilt sie
zusätzlich in die beiden Bestandteile Bruttoverdienste und
Lohnnebenkosten. Bei allen drei Indizes werden den Kosten des
Arbeitgebers die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden der
Arbeitnehmer gegenübergestellt.

Die Berücksichtigung der Ergebnisse der Arbeitskostenerhebung 2016
sowie Revisionen in den Datenquellen, die für die Berechnung des
Arbeitskostenindex genutzt werden, führten zu Anpassungen der
Wachstumsraten des Arbeitskostenindex für alle Berichtsquartale ab
dem ersten Quartal 2016. Die Anpassungen durch die Revisionen bewegen
sich in einem Bereich von -0,9 bis +0,7 Prozentpunkten.

Die vollständige Pressemitteilung mit Tabellen sowie weitere
Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des
Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell
zu finden.

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Arbeitskostenindex, Telefon: +49 (0) 611 / 75 26 89
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