Arbeitskosten im 3. Quartal 2019 um 3,1 % höher als im 3. Quartal 2018

Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde, 3. Quartal 2019
+0,9 % zum Vorquartal (saison- und kalenderbereinigt)
+3,1 % zum Vorjahresquartal (kalenderbereinigt)

In Deutschland sind die Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde im Zeitraum
vom 3. Quartal 2018 zum 3. Quartal 2019 kalenderbereinigt um 3,1 % gestiegen.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die
Arbeitskosten im Vergleich zum Vorquartal saison- und kalenderbereinigt um 0,9
%.

Die Arbeitskosten setzen sich aus den Bruttoverdiensten und den Lohnnebenkosten
zusammen. Die Kosten für Bruttoverdienste erhöhten sich im 3. Quartal 2019 im
Vergleich zum 3. Quartal 2018 kalenderbereinigt um 3,1 %, die Lohnnebenkosten
stiegen um 2,9 %.

Dem internationalen Vergleich mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen
Union (EU) liegt der Bereich des Produzierenden Gewerbes und der
wirtschaftlichen Dienstleistungen zugrunde. Hierbei sind unter anderem der
öffentliche Dienst und das Gesundheitswesen nicht enthalten. Für das 2. Quartal
2019 liegen für alle Mitgliedstaaten der EU Veränderungsraten der Arbeitskosten
vor. Nach diesen Ergebnissen verteuerte sich eine Stunde Arbeit in Deutschland
im Vergleich zum 2. Quartal 2018 kalenderbereinigt um 2,7 %. Damit lag
Deutschland in diesem Zeitraum etwas unter dem EU-weiten durchschnittlichen
Anstieg der Arbeitskosten von 3,1 %. Die höchsten Wachstumsraten innerhalb der
EU wiesen Rumänien (+12,4 %) und Bulgarien (+11,0 %) auf. Dies sind allerdings
auch die beiden Länder mit den niedrigsten Arbeitskostenniveaus. In Portugal gab
es mit 0,9 % die EU-weit niedrigste Steigerung. Im Nachbarland Frankreich fiel
der Anstieg der Arbeitskosten mit 2,0 % niedriger aus als in Deutschland.

Methodische Hinweise

Die Veränderungsraten der Arbeitskosten von Staaten außerhalb des
Euro-Währungsgebiets sind in der jeweiligen Landeswährung gemessen und daher
nicht währungsbereinigt.

Den Veränderungsraten der Arbeitskosten liegen die Ergebnisse des
Arbeitskostenindex zugrunde. Dieser misst die Veränderung der Arbeitskosten und
unterteilt sie zusätzlich in die beiden Bestandteile Bruttoverdienste und
Lohnnebenkosten. Bei allen drei Indizes werden den Kosten des Arbeitgebers die
tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden der Arbeitnehmer gegenübergestellt.

Revisionen in den Datenquellen, die für die Berechnung des Arbeitskostenindex
genutzt werden, führten zu Anpassungen der Wachstumsraten des
Arbeitskostenindex. Für das 2. Quartal 2019 wurde beispielsweise die
kalenderbereinigte Wachstumsrate des Arbeitskostenindex im Vergleich zum 2.
Quartal 2018 von +3,2 % auf +3,4 % nach oben revidiert.

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen
sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
http://www.destatis.de zu finden.

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