Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde, Jahr 2019
+3,0 % zum Vorjahr (kalenderbereinigt)
Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde, 4. Quartal 2019
0,0 % zum Vorquartal (saison- und kalenderbereinigt)
+3,0 % zum Vorjahresquartal (kalenderbereinigt)
In Deutschland sind die Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde im Jahr 2019
im Vergleich zum Vorjahr kalenderbereinigt um 3,0 % gestiegen. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, erhöhten sich die Kosten für
Bruttoverdienste dabei um 2,9 %, die Lohnnebenkosten um 3,2 %.
Im 4. Quartal 2019 stiegen die Arbeitskosten insgesamt im Vergleich zum 4.
Quartal 2018 kalenderbereinigt um 3,0 %. Hierbei stiegen die Kosten für
Bruttoverdienste um 2,7 %, die Lohnnebenkosten um 4,2 %. Im Vergleich zum
Vorquartal blieben die Arbeitskosten saison- und kalenderbereinigt unverändert.
Durchschnittlicher Anstieg der Arbeitskosten in der EU: +2,9 % im 3. Quartal
2019
Dem internationalen Vergleich mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
(EU) liegt der Bereich des Produzierenden Gewerbes und der wirtschaftlichen
Dienstleistungen zugrunde. Nicht enthalten sind dabei unter anderem der
öffentliche Dienst und das Gesundheitswesen. Für das 3. Quartal 2019 liegen für
alle Mitgliedstaaten der EU Veränderungsraten der Arbeitskosten vor.
Nach dieser Abgrenzung verteuerte sich im 3. Quartal 2019 eine Stunde Arbeit in
Deutschland im Vergleich zum Vorjahresquartal kalenderbereinigt um 3,0 %. In der
gesamten EU lag der durchschnittliche Anstieg der Arbeitskosten in diesem
Zeitraum mit +2,9 % geringfügig unter dem Wert für Deutschland. Die höchsten
Wachstumsraten innerhalb der EU wiesen Rumänien (+12,8 %), Ungarn (+9,9 %) und
Bulgarien (+9,7 %) auf, allesamt Länder mit Arbeitskostenniveaus unterhalb von
10 Euro. Im EU-Durchschnitt lagen die Arbeitskosten im Jahr 2018 bei 26,60 Euro,
in Deutschland bei 35,00 Euro. Den niedrigsten Anstieg der Arbeitskosten im 3.
Quartal 2019 gab es in Finnland (+0,2 %) und Luxemburg (+0,4 %). Im Nachbarland
Frankreich fiel der Anstieg der Arbeitskosten mit +2,2 % niedriger aus als in
Deutschland. Seit dem 1. Februar 2020 ist das Vereinigte Königreich nicht länger
Teil der Europäischen Union und ist deshalb in dem Vergleich nicht mehr
berücksichtigt. Der Durchschnittswert der Arbeitskosten in der EU für 2018
enthält jedoch noch die Werte für das Vereinigte Königreich.
Methodische Hinweise
Die Veränderungsraten der Arbeitskosten von Staaten außerhalb des
Euro-Währungsgebiets sind in der jeweiligen Landeswährung gemessen und daher
nicht wechselkursbereinigt.
Den Veränderungsraten der Arbeitskosten liegen die Ergebnisse des
Arbeitskostenindex zugrunde. Dieser misst die Veränderung der Arbeitskosten und
unterteilt sie zusätzlich in die beiden Bestandteile Bruttoverdienste und
Lohnnebenkosten. Bei allen drei Indizes werden den Kosten des Arbeitgebers die
tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden der Arbeitnehmer gegenübergestellt.
Revisionen in den Datenquellen, die für die Berechnung des Arbeitskostenindex
genutzt werden, führten zu Anpassungen der Wachstumsraten des
Arbeitskostenindex. Für das 3. Quartal 2019 wurde beispielsweise die
kalenderbereinigte Wachstumsrate des Arbeitskostenindex im Vergleich zum
Vorjahresquartal von +3,0 % auf +3,1 % nach oben revidiert.
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen
sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
http://www.destatis.de zu finden.
Weitere Auskünfte:
Arbeitskostenindex,
Telefon: +49 (0) 611 / 75 26 89,
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Pressekontakt:
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