Arbeitsminister Karl-Josef Laumann: ?Der kommunalen Familie kein Geld vorenthalten?

teil des Landesverfassungsgerichts Münster

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

„Der kommunalen Familie in Nordrhein-Westfalen ist kein Geld vorenthalten worden. Die Mittel müssen nur anders verteilt werden“, erklärte Arbeitsminister Karl-Josef Laumann heute (26. Mai) in Düsseldorf. Hintergrund war das Urteil des Landesverfassungsgerichts in Münster zum Verteilungsschlüssel der Finanzzuweisungen des Landes an die Kommunen für die Kosten der Unterkunft von HartzIV-Beziehern. Dabei ging es nicht um die Gesamtsumme der zu verteilenden Landesmittel, sondern um die konkrete Verteilung auf die jeweiligen Kommunen.

Das Land Nordrhein-Westfalen hatte im Zuge der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe wegen wegfallender Wohngeldansprüche Einsparungen im dreistelligen Millionenbereich pro Jahr. Im Jahr 2010 beträgt die zu verteilende Landesersparnis an den Wohngeldausgaben 280.574.800 Euro. „Dieses Geld soll an die 53 Kommunen verteilt werden“, sagte Minister Laumann. Zur Verteilung war ein Schlüssel errechnet worden, der auf Daten basierte, die zuvor bei den Kommunen abgefragt worden waren. „Diese Methode ist in ganz enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden entwickelt worden“, erklärte Laumann.

Das Landesverfassungsgericht hat die Richtigkeit des Verteilungsschlüssels in seinem heutigen Urteil nicht infrage gestellt. Lediglich die Datengrundlage sei fehlerhaft gewesen. „Wir hatten allen Kommunen im Vorfeld auch noch die Möglichkeit eingeräumt, Korrekturen an den von ihnen gemeldeten Daten vorzunehmen“, sagte der Minister. „Die Landesregierung wird nach diesem Urteil dafür sorgen, dass eine bessere Datenerhebung stattfindet und wird dem Landtag dazu auch einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten. Dabei sind wir aber weiterhin auf die konstruktive Mitarbeit der Kommunen und deren aktuelle, verlässliche Daten angewiesen“, erklärte Laumann.

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