Grundgesetzänderung zur Jobcenter Reform im Bundestag
Düsseldorf, 06.05.2010
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
„Heute ist ein guter Tag für die rund 6,7 Millionen betroffenen Menschen und die rund 3,5 Millionen Bedarfsgemeinschaften in Deutschland: Sie werden weiterhin Leistungen aus einer Hand bekommen. Die Grundgesetzänderung ist der richtige Weg. Wir schaffen damit endlich die dauerhafte Grundlage für eine gute Betreuung und Vermittlung langzeitarbeitsloser Menschen, für die wir in Nordrhein-Westfalen lange gekämpft haben“, erklärte der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann heute (6. Mai) im Plenum des Deutschen Bundestages.
Beraten wurden die geplante Grundgesetzänderung zur Absicherung der Arbeitsgemeinschaften und der Arbeit der zugelassenen kommunalen Träger sowie der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende. „Endlich ist der Weg frei für eine einvernehmliche Lösung von Bundesrat und Bundestag. Wir haben uns in Nordrhein-Westfalen für diese Lösung bereits seit 2008 eingesetzt. Ein Chaos mit verschiedenen Zuständigkeiten wird damit vermieden“, sagte Laumann. „Besonders erfreulich ist auch, dass die bisherigen 69 Optionskommunen weiterarbeiten können und noch 41 neu hinzukommen sollen.“
„Jetzt bieten wir allen Beteiligten Rechtsicherheit und Kontinuität bei einer gelungenen Weiterentwicklung der gesetzlichen Vorgaben zur Verwaltungsorganisation“, erklärte der Minister. Das bedeutet zum einem eine unbürokratische Sicherung des Lebensunterhalts und zum anderen eine verbesserte Integration in Arbeit durch die künftig gesetzlich vorgegebenen Betreuungsschlüssel von 1:75 für unter 25-Jährige und von 1:150 für über 25-Jährige. „Beide Leistungsbereiche gehören untrennbar zusammen. Denn es ist unser Ziel, arbeitslose Menschen zu aktivieren und aus der Langzeitarbeitslosigkeit herauszuholen“, sagte Laumann.
Künftig werden die Bundesagentur für Arbeit und die kommunalen Träger in den gesetzlich dafür vorgesehenen gemeinsamen Einrichtungen zusammenarbeiten. Diese heißen künftig Jobcenter und sind weitgehend mit den bisherigen Arbeitsgemeinschaften vergleichbar. „Gleichzeitig stärkt das Gesetz die lokale Ebene: Alle wichtigen Entscheidungen, beispielsweise über
Organisation, Personal und auch örtliche Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramme, trifft die lokale Trägerversammlung“, so Laumann. So ist ein örtlicher Beirat, wie er bereits jetzt schon bei vielen Arbeitsgemeinschaften besteht, nach der Neuregelung vorgeschrieben.
Allerdings sieht Laumann an einer anderen Baustelle noch dringenden Korrekturbedarf: Bei der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft. „Wir haben jetzt Mai, bald ist die erste Jahreshälfte 2010 vorüber, ohne dass es für die nordrhein-westfälischen Kommunen eine Perspektive für eine sachgerechte Bemessung der Bundesbeteiligung gibt. Die 23 Prozent Bundesbeteiligung führen in Nordrhein-Westfalen zu keiner Entlastung. Tatsächlich verbleibt in diesem Jahr aber eine erhebliche Belastung!“.
„Die Neuorganisation der Verwaltungsstrukturen im SGB II darf nicht zu einer weiteren Belastung der kommunalen Haushalte führen. Im Gegenteil, die Kommunen brauchen endlich finanzielle Planungssicherheit. Dazu gehört eine deutliche Anhebung der Bundesbeteiligung an den kommunalen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, die sich an den tatsächlichen Ausgaben für diese Leistungen orientiert“, sagte Laumann.
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