Arbeitsschutz, Brandschutz, Datenschutz: „48 Special“ bietet mit neuem Internetportal schnelle Hilfe bei behördlicher Betriebsprüfung

Das Norderstedter Unternehmen MB
Leistungsgesellschaft führt einen Service für die umgehende
Zertifizierung von geprüften und bemängelten Betrieben ein.

Die MB Leistungsgesellschaft mit Sitz in Norderstedt ist auf die
Zertifizierung von Unternehmen in allen Belangen der Arbeitsmedizin
und Arbeitssicherheit, des Brandschutzes und des Datenschutzes sowie
der Elektrosicherheit spezialisiert. Durch den Einsatz eigener
Sicherheitsexperten, die Analyse der individuellen Gefährdungslage
und die Benennung bundesweit tätiger, externer Betriebsbeauftragter
können so auch Unternehmen die behördlichen Prüfkriterien erfüllen,
die dafür über keine internen Kräfte verfügen. Damit hilft der
Zertifizierer, die strengen gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, welche
je nach Gefährdungsart – beispielsweise für den Brandschutz – bereits
ab einer Betriebsgröße von einem Angestellten rechtlich verpflichtend
festgelegt sind.

Das bestehende Arbeitssicherheitsangebot der MB
Leistungsgesellschaft, welches Lösungen für alle Betriebsgrößen und
Geschäftsbereiche bietet, wird dabei seit heute um ein Sofortprodukt
erweitert. „Im Falle einer Prüfung durch die zuständige
Berufsgenossenschaft oder andere Prüfbehörden drohen im
Nichterfüllungsfall drastische Strafen“, so Tobias P. Metz,
Vorstandsvorsitzender der AuA24 AG, die die Prüfzertifikate aller
Marken der MB Leistungsgesellschaft ausgibt. „Der Bußgeldkatalog der
Berufsgenossenschaften legt bei fahrlässigen Verstößen Strafen in
deutlich vierstelliger bis fünfstelliger Höhe fest. Besonders für
kleine und mittelständische Unternehmen entsteht hier eine deutliche
finanzielle Bedrohung, welche nur durch schnelles Handeln abgewendet
werden kann“.

Auf dieser Basis wurde ein Zertifikatsvergabeprozess mit deutlich
verkürzter Ausstellzeit entwickelt, der sich speziell an ganz aktuell
geprüfte und von Firmenschliessung bedrohte oder betroffene
Unternehmen wendet. Innerhalb von 48 Stunden lassen sich so alle
prüflich relevanten Maßnahmen einleiten – von der Analyse der
tatsächlichen Gefährdungslage bis zur Benennung vorgegebener
Betriebsverantwortlicher für die einzelnen Prüfbereiche kann jeder
Betrieb nachweisen, dass angemahnte Mängel umgehend behoben wurden.
Innerhalb von 48 Stunden erfolgt auch am Samstag oder Sonntag
bundesweit eine Bearbeitung und Kontaktaufnahme durch unsere
Sicherheitsingenieure. Es wird eine individuelle Soforthilfe vor Ort
geleistet, ein enorm wertvoller Dienst für jeden betroffenen
Kleinunternehmer. Somit ist die Grundlage für eine erneute, dann
positive behördliche Prüfung gegeben.

„Zeit ist der Faktor, der von den meisten der von uns
unterstützten Unternehmen abgefragt wird“, führt Tobias P. Metz
weiter aus. „Wem eine Strafe auf Grund behebbarer Mängel droht, der
hat in den meisten Fällen nicht die Zeit, interne Mitarbeiter zu
schulen oder Probleme von Sicherheitsexperten prüfen und bewerten zu
lassen. Wir helfen hier, den finanziellen Schaden schnellstmöglich
abzuwenden und Sicherheit im doppelten Sinne wieder herzustellen“.

Das 48 Special – Zertifikat kann ab sofort von geprüften, aber
auch von jedem anderen Unternehmen direkt über die Website
www.48special.de beantragt werden.

Pressekontakt:
Tobias P. Metz (Vorsitzender des Vorstandes, AuA24 AG)
AuA24 AG
Südportal 3
22848 Norderstedt
Deutschland
Tel. +49 (0) 40 46 66 68-0
E-Mail: tobias.metz@aua24ag.de
Web: www.48special.de

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