Zu der Ankuendigung von Bundesgesundheitsminister Philipp Roesler, sich nun doch fuer eine umfassende Veroeffentlichung von klinischen Studien zu Arzneimitteln einzusetzen erklaeren der stellvertretende forschungspolitische Sprecher René Roespel und die stellvertretende gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Marlies Volkmer:
Nun ist offensichtlich auch bei Minister Roesler der Groschen gefallen. Vertreter der FDP-Fraktion hatten noch im Maerz 2010 im Bundestag eine Veroeffentlichungspflicht fuer Daten zu klinischen Studien als „kontraproduktive Buerokratie“ abgelehnt.
Nun will sich Minister Roesler fuer eine – von nahezu allen Experten als sinnvoll bewertete – Pflicht zur Veroeffentlichung von Arzneimittelstudien einsetzen.
Wir fordern Minister Roesler auf, zuegig dem Bundestag einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Pflicht zur Registrierung klinischer Studien im Deutschen Register klinischer Studien
(DRKS) vorsieht. Wir setzen uns dafuer ein, dass innerhalb von
12 Monaten nach Studienabschluss oder -abbruch die Ergebnisse der Studien veroeffentlicht werden muessen. Hierzu muss die Ausstattung des DRKS personell und finanziell verbessert werden, damit die Studiendaten zeitnah veroeffentlicht werden koennen.
Wir brauchen ausserdem eine Registrierungspflicht fuer Studien zu nichtmedikamentoesen Verfahren wie etwa chirurgischen oder physiotherapeutischen Verfahren. Auch duerfen die Plaene des Gesundheitsministeriums nicht auf neue Arzneimittel und Studien beschraenkt bleiben. Die Buergerinnen und Buerger haben ein Anrecht darauf, auch Informationen und Daten zu in der Vergangenheit durchgefuehrten klinischen Studien zu erhalten. An diesem Punkt hat Minister Roesler aber scheinbar der Mut bereits wieder verlassen.
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