
Bei der ASB-Fachveranstaltung zum Bundesteilhabegesetz am 6. Juli
2016 in Berlin bezeichnete Bundesgeschäftsführer Ulrich Bauch das
geplante Bundesteilhabegesetz als einen wichtigen Schritt in Richtung
Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft.
In einigen Bereichen wie der Schnittstelle zur Pflege sieht Ulrich
Bauch aber noch erheblichen Nachbesserungsbedarf und beruft sich
dabei auf Ergebnisse eines Rechtsgutachtens, das Professor Dr.
Wolfgang Schütte von der HAW Hamburg im Auftrag des ASB erstellt hat.
Das Gutachten wurde erstmals bei der öffentlichen Fachveranstaltung
vorgestellt.
„Das Bundesteilhabegesetz in seiner derzeitigen Form beschneidet
das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit hohem Hilfebedarf bei
ihrer Entscheidung, wo und wie sie wohnen möchten“, gab Ulrich Bauch
zu bedenken. „Wer einen hohen pflegerischen Bedarf hat und zu Hause
lebt, könnte durch das Gesetz dazu gezwungen sein, in einem
Pflegeheim zu leben. Und wer einen großen Assistenzbedarf hat, könnte
gezwungen sein, sein häusliches Umfeld aus Kostengründen zu verlassen
und in eine stationäre Einrichtung, ein Wohnheim, umzuziehen.“
Auch das sogenannte Pooling von Assistenzleistungen kritisierte
Bauch: „Menschen in stationären Wohnformen können ohne ihre
Zustimmung dazu gezwungen werden, sich Assistenten zu teilen. Dann
kann der Einzelne nicht immer selbst entscheiden, wann er einkaufen
oder ins Kino geht, sondern muss sich unter Umständen mit seinen
Mitbewohnern abstimmen“, so Ulrich Bauch.
Eine weitere Schwachstelle des Gesetzentwurfs ist nach Ansicht des
ASB die fehlende Rechtssicherheit für Menschen mit erheblichen
Beeinträchtigungen. Der Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Hilfe, die
eng mit dem Wunsch- und Wahlrecht zusammenhängt, sollte im
Bundesteilhabegesetz klarer gestellt sein. „Das Gesetz lässt den
Behörden weiterhin zu viel Ermessensspielraum“, kritisierte Ulrich
Bauch.
Mit seiner ganztägigen Fachveranstaltung zum Bundesteilhabegesetz
beteiligte sich der ASB an der Diskussion zum neuen Teilhabegesetz.
Dabei tauschten sich Fachleute des ASB mit Experten von anderen
Wohlfahrts- und Fachverbänden zum geplanten Gesetz und dessen
möglichen Folgen aus.
Das Gutachten finden Sie auf unserer Website unter dem folgenden
Link: www.asb.de/bundesteilhabegesetz
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