
Der Beschluss zum Austritt aus dem ZMD wurde im Rahmen der ordentlichen Sitzung des erweiterten Vorstands der ATIB am 28. März 2026 in Köln gefasst. Gegenstand der vorangehenden Beratungen waren die jüngsten Entwicklungen in der Beziehung des am 24. Januar 2026 neu gewählten Vorstands der ATIB zum amtierenden Bundesvorstand des ZMD.
Der Entscheidung liegen folgende Erwägungen zugrunde:
* die nachhaltige Beschädigung des institutionellen Fundaments der Zusammenarbeit,
* anhaltende strukturelle und organisatorische Unklarheiten, darunter offene vereinsregisterrechtliche Fragen zur Legitimität des ZMD-Bundesvorstands,
* die eigenständige Wahrnehmung des gesellschaftlichen und religiösen Auftrags der ATIB.
Der erweiterte Vorstand stellte zudem fest, dass die vom ZMD mit Schreiben vom 21. März 2026 erklärte Suspendierung der ATIB aufgrund der ungeklärten vereinsregisterrechtlichen Situation des ZMD keine rechtlich verbindliche Wirkung entfaltet.
Der amtierende Vorstand wurde beauftragt, die Entscheidung sachlich und transparent zu kommunizieren sowie notwendige rechtliche und organisatorische Schritte zu prüfen. Dabei werden interne Abläufe evaluiert und rechtliche Maßnahmen ergriffen, soweit dies im Interesse des Verbandes erforderlich ist.
„Unser Verband engagiert sich seit fast vier Jahrzehnten in religiöser, sozialer, bildungsbezogener und integrationsfördernder Arbeit in Deutschland – auf kommunaler, Landes- und Bundesebene. Auf dieser Grundlage wird die ATIB ihre Aufgaben auch künftig eigenständig, verantwortungsbewusst und im Rahmen der geltenden Rechtsordnung wahrnehmen.“
_Ali Pa?a Akba?, Vorsitzender ATIB_
Detailliertere Informationen sind dem Positionspapier auf der Webseite zu entnehmen.
Kamuran Dönmez
Generalsekretär