Zu den neuesten Berechnungen des Bundesfinanzministeriums zur Entwicklung des einkommensteuerlichen Grundfreibetrags erklaert der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Joachim Poss:
Die SPD wird sich natuerlich einer begruendeten und verfassungsrechtlich gebotenen Erhoehung des Grundfreibetrags in der Einkommensteuer nicht verweigern.
Auch nach den neuesten Berechnungen des Bundesfinanzministeriums bleibt es jedoch dabei: Die Anhebung des Grundfreibetrages ist eine dauerhafte Erhoehung des strukturellen oeffentlichen Defizites; sie kann nur dann durchgefuehrt werden, wenn sie durch entsprechende dauerhafte Entlastungen in den Haushalten des Bundes und der Laender gegenfinanziert wird.
Sozialdemokratisch gefuehrte Bundeslaender und das Land Baden-Wuerttemberg haben in einer Entschliessung im Bundesrat vorgeschlagen, dafuer den Spitzensatz bei der Einkommensteuer anzuheben. Das waere ein gangbarer Weg, vorgeschriebene Erhoehungen des Grundfreibetrags zu finanzieren.
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