rstellung des Gesetzentwurfs fuer einen gesetzlichen Mindestlohn der SPD-Bundestagsfaktion erklaert die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme:
Mit dem Antrag werden Arbeitgeber verpflichtet, ihren Beschaeftigten einen Lohn mindestens in der gesetzlichen Hoehe zu zahlen. Es wird ausserdem das Verfahren zur Mindestlohn-Festsetzung durch ein Expertengremium festgelegt. Vertragliche Vereinbarungen niedrigerer Loehne sind dann unwirksam. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz soll ausserdem auf saemtliche Branchen ausgedehnt werden, damit die Tarifparteien hoehere Branchen-Mindestloehne durch Rechtsverordnung verbindlich festlegen lassen koennen.
Arbeit muss die Moeglichkeit bieten, finanziell auf eigenen Beinen zu stehen. Die unterste Lohngrenze soll mit einem flaechendeckenden, einheitlichen Mindestlohn jeder Arbeitnehmerin und jedem Arbeitnehmer diesen Rechtsanspruch sichern. Zu viele Beschaeftigte koennen durch Erwerbsarbeit die eigene Existenz nicht mehr sicherstellen. Fast jeder zehnte Beschaeftigte verdient weniger als sechs Euro die Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche sind das etwa 1.000 Euro brutto. Unterhalb der Niedriglohnschwelle von rund neun Euro arbeiten sogar doppelt so viele Menschen, insgesamt mehr als jeder fuenfte Beschaeftigte. Der Niedriglohnsektor hat beaengstigende Ausmasse angenommen. In den vergangenen 15 Jahren ist er um rund die Haelfte gewachsen.
Mit einem gesetzlichen Mindestlohn koennen wir der Entwicklung entgegenwirken. Deutschland ist eine der wenigen westlichen Industrienationen, in denen es keinen gesetzlichen Mindestlohn gibt. Der gesetzliche Mindestlohn muss durch ein Expertengremium immer wieder neu bestimmt werden. Das erlaubt, bei der Neufestsetzung die Erfahrungen der vergangenen Zeit zu beruecksichtigen. Bei der erstmaligen Festlegung der Hoehe des Mindestlohnes muss die Existenzsicherung entscheidendes Kriterium sein.
Die Branchen mit einem Mindestlohn beispielsweise im Baugewerbe oder in der Gebaeudereinigung haben eine positive Beschaeftigungswirkung. Auch die anderen europaeischen Laender haben mit Mindestloehnen gute Erfahrungen gemacht. In Grossbritannien ist die Beschaeftigungsrate stetig gestiegen seit es dort einen Mindestlohn gibt. Es haengt vermutlich auch mit der Ankurbelung des Konsums zusammen, den ein Mindestlohn ausloest.
Ein gesetzlicher Mindestlohn ist eine konsequente Ergaenzung zu unserer Arbeitsmarktpolitik. Eine Politik, der daran gelegen ist, Erwerbslose wieder in Arbeit zu bringen, muss sicherstellen, dass die Arbeit auch zumutbar ist. Dazu gehoert, dass Arbeitsplaetze mit akzeptablen Loehnen in Aussicht stehen.
Staatliche Lohnergaenzungen sind nicht wirklich eine Alternative. Ueber eine Million Beschaeftigte erhalten staatliche Ergaenzungsleistungen zu ihrem Lohn, damit sie ueber die Runden kommen. Der unlautere Wettbewerbsvorteil, den Dumpingloehne einem Unternehmen bieten, wird damit durch Steuern finanziert. Diese Art des Steuereinsatzes setzt genau die falschen Anreize. Uns kommt es darauf an, serioes arbeitende Unternehmen zu unterstuetzen, indem wir faire Wettbewerbsbedingungen sichern.
Die Sozialversicherungssysteme muessen gestaerkt werden. Wie viel die Sozialversicherungen einnehmen, haengt vorrangig von der Lohnhoehe der Beschaeftigten ab. Bei Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung steigen mit hoeheren Loehnen auch die Einnahmen.
Die Gestaltungsmacht der Tarifvertragsparteien wird durch einen gesetzlichen Mindestlohn nach unten hin begrenzt. Damit wird dem Sozialstaatsgebot, das in der Verfassung im Stellenwert keineswegs hinter der Tarifautonomie zuruecksteht, aus aktuell dringendem Anlass zur Geltung verholfen.
2010 SPD-Bundestagsfraktion – Internet: http://www.spdfraktion.de