Wenn ein Mitarbeiter unbemerkt per Wirtschafstkriminalität sogar Millionen scheffeln kann, dann stimmen gleich mehrere Sachen nicht im Unternehmen. Zum einen ist die Denkweise der Verantwortlichen fern der Realität, was vertrauensvolle Mitarbeiter betrifft. Zum anderen ist die Vorbeugung gegen Wirtschaftskriminalität nicht ausgereift und greift daher nicht wirklich. Oft sind Schwachstellen bereits im Unternehmen, die kriminelle Mitarbeiter nur noch ausnutzen müssen. Mit einem Zeitvertrag kann man also heute zielsicher sogar Millionär werden, ohne dass das Unternehmen zunächst etwas bemerkt. erst bei einer Inventur wird man stutzig, kommt aber auch da nicht immer auf die Idee, dass die Differenz durch eine Straftat entstand. Hier wird schon mal der „Buchungsfehler“ als Ursache benannt.
Ist Betriebssicherheit heute unwichtig ?
In den Medien lesen wir von Managern, die ordentlich Millionen in die eigene Tasche gewirtschaftet haben, aber selbst der kleine Mitarbeiter im Unternehmen kann heute fast mühelos Millionen erwirtschaften.
Unternehmen sparen an Sicherheiten gegen Wirtschaftskriminalität, beugen kaum vor, halten die Belegschaft für vertrauensvoll und investieren dann das Ersparte in Anwälte für Straf- und Zivilprozesse gegen kriminelle Mitarbeiter. Dabei kosten Vorbeugungsmaßnahmen gegen kriminelle Mitarbeiter nur einen Bruchteil, teilweise sogar gar nichts !
Stephan Brannys klärt Unternehmer über die Sicherheit ihrer Firmen auf. Aus der Sicht des Täters kann er präzise und anschaulich auf Schwachstellen der Firmen und Motive der Täter eingehen. Denk- und Verhaltensweise krimineller Mitarbeiter, darüber sollten Sie einiges wissen, um optimal vorbeugen zu können. Inhouse-Veranstaltungen / Schulungen / Weiterbildungen / Beratungen.
Für großes Aufsehen sorgte bereits ein Urteil des Bundesgerichtshofes (5 StR 394/05 vom 17. Juli 2009) zu den Pflichten des Compliance-Verantwortlichen in einem Unternehmen. Im vorliegenden Fall hatte es der Angeklagte – es handelte sich um den Leiter der Innenrevision und der Rechtsabteilung einer Anstalt öffentlichen Rechts – nach Überzeugung der Richter unterlassen, seine unmittelbaren Vorgesetzten oder die Aufsichtsgremien seines Arbeitgebers von überhöhten Abrechnungen zu unterrichten. Da das Unternehmen aufgrund der fehlerhaften Rechnungen ungerechtfertigte Subventionen in Millionenhöhe erhielt, wurde der Angeklagte vom fünften Strafsenat des BGH wegen Beihilfe zum Betrug zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt. Er habe die Tat zwar nicht selbst vorgenommen, diese jedoch trotz Kenntnis ihrer Rechtswidrigkeit toleriert, obgleich er eine besondere Aufgabenstellung im Unternehmen übernommen habe.
Laut Auffassung der Bundesrichter hätten Compliance-Verantwortliche die Pflicht, „… im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Unternehmens stehende Straftaten von Unternehmensangehörigen zu verhindern.“ Diese so genannte „Garantenpflicht“ leitete das Gericht aus der Überlegung ab, dass einem Mitarbeiter, dem die Obhutspflicht für eine bestimmte Gefahrenquelle übertragen worden sei, auch eine „Sonderverantwortlichkeit“ für seinen Verantwortungsbereich treffe.
Über den Einzelfall hinaus kommt dem Urteil eine weitreichende Bedeutung für das Haftungsrisiko von Compliance-Verantwortlichen insgesamt zu. Mit seinem Urteil hat der BGH die Pflichten des Compliance Officers nämlich äußerst weit gesteckt: Es wird nicht weniger von ihm verlangt, als dafür einzustehen, dass im Unternehmen keine Straftaten vorkämen.
In Prozessen werden Unternehmen oft Mitschuld angezettelt, was für die Täter ein Milderungsgrund im Strafmaß darstellt. Selbst im Zivilprozess haben es die Unternehmen schwer, denn wer kann etwas peinlich genau nachweisen, wenn man über Monate nicht bemerkt haben will und per Zufall alles aufflog?
Hat der Täter genügend Kapital erwirtschaftet, so will er es auch ausgeben. Dabei ist es bemerkenswert, dass nahezu alles möglich ist, ohne dass er vom Geldwäschegesetz gestoppt wird. Viele Nobelboutiqen nehmen fast jede Geldsumme an und sogar teure Autos und eine Villa kann man mit Schwarzgeld, sogar in bar bezahlen, wenn man sich geschickt anstellt.
Schon längst bekommen Wirtschaftsstraftäter auch Hilfe angeboten. Ob eine uminöse Anwaltskanzlei Geldwäsche und Fluchtpläne, inklusive neue Pässe für das Ausland anbietet, oder die Lagerung der Gelder ermöglicht, Agenturen auf Briefkastenfirmen spezialisiert sind, oder andere Agenturen das Doppelleben des Täters, gegen Geld, absichern, Wirtschaftskriminalität ist längst ein Geschäft geworden, an dem viele rasch das große Geld mitverdienen wollen.
Die Intensiv-Seminare gibt es 2012 bereits in Stuttgart, Aschaffenburg, Mannheim, Zürich, Wien, Frankfurt am Main, Hamburg, Berlin, Köln, Rosenheim, Düsseldorf. Für einzelne Unternehmen werden auch Inhouse-Veranstaltungen angeboten.
Achtung ! Nur für Interessenten die die Realität erfahren wollen !
Weitere Informationen unter:
http://www.wix.com/stephanbrannys/inhouseseminare