
Die Direktzusage ist gemessen an den Deckungsmitteln der betrieblichen Altersversorgung (bAV) der mit Abstand bedeutendste Durchführungsweg. Die Situation ist ambivalent: Einerseits spielt dieser Durchführungsweg aus verschiedenen Gründen bei Neueinrichtungen kaum mehr eine Rolle. Andererseits sind der Bestand an Direktzusagen und die hierin liegenden Probleme der Unternehmen so immens und so komplex, dass Unternehmen händeringend nach Lösungen suchen. Deshalb wird dieser Durchführungsweg die Praxis mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit noch viele Jahre beschäftigen.
Vor allem der bAV-Berater ist bei bestehenden Direktzusagen enorm gefordert
Die Frage nach der Zukunft der Direktzusage drängt sich vor diesem Hintergrund förmlich auf. Werden bestehende Zusagen nur noch „abgewickelt“? Wie kann dies konkret erfolgen? Wie sehen moderne Zusagen aus? Lösungsszenarien für Probleme mit Direktzusagen sind vielfach mehrdimensional und Ergebnis einer eingehenden Analyse der individuellen Firmensituation. Ein Ansatz, der mit hoher Regelmäßigkeit in den Ring geworfen wird, ist „die Auslagerung der Pensionsrückstellungen“.
Neuer Leitfaden von Wolters Kluwer gibt Antworten
Ziel dieses bei Wolters Kluwer erscheinenden Leitfadens ist es, einen Ausblick für den künftigen Umgang mit Direktzusagen zu geben. Dabei wird eingangs der Durchführungsweg Direktzusage dargestellt und seine Entwicklung skizziert. Schließlich ist die Direktzusage der Ausgangspunkt der ganzen Auslagerungsdiskussion. Und wie so oft gilt auch hier: Man kann die Gegenwart nur verstehen, wenn man auch die Vergangenheit kennt.
Der Leitfaden beschränkt sich allerdings bewusst nicht isoliert auf die Auslagerung von Direktzusagen. Er wurde weiter gefasst und um Alternativen zur Auslagerung, wie z. B. die Ausfinanzierung, ergänzt. Denn die Auslagerung im Sinne eines Wechsels des Durchführungsweges stellt nicht immer und zwingend die beste Lösung für ein Unternehmen dar.
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