Wir bieten Auslagerungslösungen für den Geldwäschebeauftragten. Zu unseren Branchen zählen Nicht-Finanzunternehmen und Finanz-Unternehmen. Für die Einrichtung eines prüfungssicheren Risikomanagements zur Geldwäscheprävention übernehmen wir folgende Aufgaben:
Bestellung als Geldwäschebeauftragter
? Als Geldwäschebeauftragter überwachen wir die Einhaltung des GwG sowie anderer 
   gesetzlicher Vorgaben, einschließlich der Vorgaben aus weiteren Richtlinien des Unternehmens 
   zur Geldwäscheprävention.
? Als Geldwäschebeauftragter beraten und unterrichten wir die Unternehmensleitung 
   hinsichtlich bestehender Pflichten zur Geldwäscheprävention und sind zuständig für die 
   Kommunikation mit Aufsichtsbehörden.
? Ausgewählte Prozesse kontrollieren wir stichprobenartig, risikoorientiert und in angemessenen 
   Zeitabständen auf ihre GwG-Konformität.
? Als Geldwäschebeauftragte übernehmen wir unsere Aufgaben weisungsfrei und unter 
   Anwendung des erforderlichen Fachwissens. Wir berichten unmittelbar an die 
   Unternehmensleitung.
Auch Nicht-Finanzunternehmen benötigen ein System zur Geldwäscheprävention
Das Geldwäschegesetz richtet sich nicht nur an Unternehmen aus dem Finanzsektor, wie Banken oder Kapitalverwaltungsgesellschaften, sondern auch an Unternehmen außerhalb des Finanzsektors.
Unter anderem richtet es sich das Geldwäschegesetz an folgende Nicht-Finanzunternehmen:
? Güterhändler (jede Person, die gewerbliche Güter veräußert, unabhängig davon, in wessen 
   Namen oder auf wessen Rechnung sie handelt),
? Rechtsdienstleister (nicht verkammerte Rechtsbeistände und registrierte Personen gemäß § 10 
   des Rechtsdienstleistungsgesetzes, wenn sie für Mandanten bestimmte Geschäfte planen und 
   durchführen),
? Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen oder Treuhänder, wenn sie bestimmte 
   Dienstleistungen erbringen (z. B. Vorratsgesellschaften anbieten),
? Immobilienmakler, d. h. jede Person, die gewerblich den Kauf oder Verkauf von Grundstücken 
   oder grundstücksgleichen Rechten vermittelt,
   Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen.
Sie wünschen ein kostenfreies Angebot für Ihre Auslagerung des Geldwäschebeauftragten. Wir beraten Sie gerne. Senden Sie Ihre Anfrage direkt an das S&P Team Geldwäscheprävention-Compliance, Email: a.schulz@sp-partners.de