Autor Oliver Arno Poplonski, Eques: Der poln.-lit. Staat in der europäischen Geschichte

Der König von Polen und Großfürst von Litauen bildete die Spitze des Staates. Die Regierungen bestanden jeweils aus Großkanzler, Vizekanzler, Großmaschall, Hofmarschall und Großschatzmeister. Die Regierungen waren Teil des Senates, dem auch die Räte des Königs und Großfürsten als Mitglieder angehörten. Hinzu kam der Sejm (Abgeordnetenhaus), dessen Debatten die Grundlage der parlamentarischen. Arbeit waren. Die drei Stände König, Senat und Abgeordnetenhaus repräsentierten als organisatorische Einheit den polnisch-litauischen Staat.

Weitere Informationen unter:
http://