Die Bundesagentur für Arbeit (BA) schloss das
Haushaltsjahr 2017 mit einem Überschuss in Höhe von 5,95 Milliarden
Euro ab. Der Jahresabschluss fiel besser aus, als es im Haushaltsplan
2017 auf Basis der Eckwerte der Bundesregierung mit einem Plus in
Höhe von 1,50 Milliarden Euro prognostiziert war.
Valerie Holsboer, Vorstand Ressourcen der Bundesagentur:
„Wir haben gut gewirtschaftet, wissen aber auch, dass gute
Haushaltsergebnisse die Diskussion über den Beitragssatz in Gang
setzen. Die Finanzkrise des Jahres 2009 hat gezeigt, dass die
Bundesagentur zur Finanzierung etwa von Kurzarbeit mindestens 20
Milliarden Euro Rücklagen benötigt. Sollte ab 2019 eine
Beitragssatzsenkung in Frage kommen, dann halten wir eine Reduzierung
von 0,2 Prozentpunkten für vertretbar. Die Senkung des Beitragssatzes
obliegt nicht der BA, sondern bedarf einer Entscheidung des
Gesetzgebers, genauso wie der Zeitpunkt einer Erhöhung, wenn eine
gewisse Rücklagenhöhe unterschritten wird.“
Die gute Lage auf dem Arbeitsmarkt führte zu deutlich geringeren
Ausgaben im Jahresverlauf. Wegen der hohen Arbeitskräftenachfrage
ging die Zahl der Arbeitslosen weiter zurück. Deshalb verzeichnete
die BA geringere Ausgaben an Arbeitslosengeld I und lag mit 14,02
Milliarden Euro rund 1,57 Milliarden Euro unter der Planung. Die gute
Konjunktur spiegelte sich auch in den Ausgaben für Insolvenzgeld
wider, die 0,21 Milliarden Euro unter den Erwartungen lagen.
Für die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung wurden insgesamt
8,00 Milliarden Euro ausgegeben. Damit lagen die Ausgaben wegen der
hohen Arbeitskräftenachfrage rund 1,90 Milliarden unter den
Erwartungen.
Beschäftigung und Löhne entwickelten sich im Jahresverlauf
positiver als angenommen. Es wurden 370 Millionen Euro mehr Beiträge
zur Arbeitslosenversicherung geleistet, als im Haushaltsplan
vorgesehen waren.
Vom Überschuss werden rund 5,79 Milliarden Euro der Rücklage der
BA zugeführt. Diese erhöht sich damit auf rund 17,2 Milliarden Euro.
Der restliche Überschuss von 160 Millionen fließt in die für
Insolvenzgeld und Winterbeschäftigungsförderung vorgehaltenen
Rücklagen.
Zur Information:
Das Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung, die sich
durch Beiträge der Beschäftigten und Arbeitgeber finanziert. Darüber
gibt der Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) Auskunft. Im
Gegensatz dazu ist das Arbeitslosengeld II (auch Hartz IV genannt)
eine Unterstützungszahlung für Arbeitsuchende, die durch Steuern
finanziert wird, nicht durch die Arbeitslosenversicherung.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.arbeitsagentur.media
Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter
www.twitter.com/bundesagentur
Pressekontakt:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487
Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell