BA-Presseinfo Nr. 53: Kindergeld: Steuerliche Identifikationsnummer als Voraussetzung

Laufende Kindergeldzahlungen werden auch
weiterhin nicht eingestellt. Familienkasse der Bundesagentur f
Arbeit (BA) meldet sich bei jedem Kindergeldbezieher, wenn die
steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) noch nicht vorliegt.

Seit dem 1. Januar 2016 ist die Identifizierung von
Kindergeldberechtigten und Kindern anhand der steuerlichen IdNr
gesetzliche Voraussetzung f
einen Neuantrag auf Kindergeld bei der Familienkasse der BA stellt,
tr
Antragsformular ein. Auch bei bereits laufenden Kindergeldf
die steuerliche IdNr ben
diese der Familienkasse der BA auch bereits vor.

In den wenigen F
die steuerliche IdNr noch nicht vorliegt, muss weiterhin niemand
bef
die Familienkasse der BA in solchen F
Kindergeldempf

Auch wenn man sich m
Familienkasse der BA die steuerliche IdNr schon gespeichert hat, kann
man davon absehen, allein deswegen bei der Familienkasse der BA
anzufragen. Im Bedarfsfall meldet sich die Familienkasse der BA.

Weitere Informationen zum Kindergeld erhalten Sie im Internet
unter www.familienkasse.de.

Informationen zum H
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

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Original-Content von: Bundesagentur f?r Arbeit (BA),