Besonders befremdlich ist dabei, einmal mehr,
die Rolle des Justizministers. Der wusste zwar schon seit Mai von den
Ermittlungen, klang aber, als habe er kurz entschlossen gehandelt und
dem Generalbundesanwalt unter dem Eindruck der Ereignisse Beine
gemacht. Hatte Maas die Zweifel an Ranges Vorgehen vor acht Wochen
noch nicht? Oder hat er nur auf eine Gelegenheit gewartet, sie
telegen zu artikulieren? Damit sich so etwas nicht wiederholt, hilft
nur eine Gesetzesänderung nach dem Vorbild der Vereinigten Staaten:
Dort macht sich nicht der strafbar, der eine vertrauliche Information
veröffentlicht, sondern nur der, der sie ihm steckt.
Pressekontakt:
Badische Neueste Nachrichten
Klaus Gaßner
Telefon: +49 (0721) 789-0
redaktion.leitung@bnn.de