Badische Neueste Nachrichten: Die Würde des Kindes – Kommentar von Rudi Wais

Machen wir uns nichts vor. Die Würde eines
Kindes wird nicht erst an dem Punkt verletzt, an dem das Gesetz heute
die Grenze zwischen einer gerade noch akzeptablen und einer eindeutig
pornografischen Pose zieht. Sie wird bereits an dem Tag mit Füßen
getreten, an dem ein deutscher Fotograf in ein tristes rumänisches
Dorf kommt, sich mit der Zeit das Vertrauen einiger Buben erschleicht
und sie zu fotografieren beginnt. Nackt. Unschuldig. Wehrlos. Welche
der Bilder und Videos, die er anschließend an seine Auftraggeber in
Kanada und andernorts verkauft, gerade noch legal sind und welche
schon illegal, wird jeder Jurist etwas anders beantworten. Um
Kinderpornografie aber handelt es sich in beiden Fällen. So gesehen
wäre es nur konsequent, wenn die neue Bundesregierung den Handel mit
solchen Aufnahmen nun komplett verbietet. Die gegenwärtige Trennung
in Material erster und zweiter Kategorie hat Männern wie Sebastian
Edathy eine rechtliche Grauzone eröffnet, in der sie sich
vergleichsweise sicher fühlen können, solange sie nicht gerade das
Pech haben, ein prominenter Bundestagsabgeordneter zu sein. Diese
Grauzone nützt im Zweifel den Tätern. Natürlich soll sich kein Vater
strafbar machen, der seine Kinder im Urlaub am FKK-Strand oder zu
Hause auf dem Töpfchen fotografiert. In dem Moment jedoch, in dem
jemand mit Filmen oder Fotos von nackten Kindern und Jugendlichen
handelt, egal wie, muss der Staat eine Grenze ziehen. Die Grenze, an
der Kinderpornografie beginnt.

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