Denn das in Artikel 16 des Grundgesetzes
verankerte Grundrecht auf Asyl ist ein Individualrecht, das nur in
einem äußerst begrenzten Rahmen eingeschränkt werden kann, so etwa
durch die Festlegung von sicheren Herkunftsstaaten. Eine Ausweitung
auf Albanien, Serbien und das Kosovo ist überfällig und könnte
helfen, die stark angestiegene Flucht aus diesen Ländern zu stoppen.
Grundsätzlich aber hat jeder Flüchtling, der den Boden der
Bundesrepublik erreicht, das Recht, einen Antrag auf Asyl zu stellen,
der in jedem Einzelfall geprüft und beschieden werden muss.
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Badische Neueste Nachrichten
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