Badische Neueste Nachrichten: Geschäftsmodell – Kommentar von Theo Westermann

Grau ist aber die juristische Theorie: Über die
Funktionsweise des Internets machen sich die Richter keine Gedanken.
Wie es funktionieren soll, dass Inhalte im Internet existieren
dürfen, aber nicht auffindbar sein sollen, müssen die Richter nicht
beantworten. Das Problem stellt sich aber. Was passiert außerdem,
wenn Inhalte außerhalb Europas legal im Netz landen? In welche
Richtung geht zudem die Waagschale zwischen dem berechtigten
öffentlichen Interesse an Information und dem Recht auf
informationelle Selbstbestimmung und Privatsphäre? Das Urteil wird
eine Klagewelle auslösen und viele Anwälte nähren. Ob sich
substanziell aber etwas ändert, darf bezweifelt werden.

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