Die Karlsruher Richter entschieden, die NPD
nicht zu verbieten, weil sie so bedeutungslos ist, weil sie
parlamentarisch keine Rolle spielt und in ihrer Kraft limitiert. Ein
Schwächling auf dem politischen Parkett ohne Potenzial, den die
Demokratie aushalten kann und muss. Die NPD wird nicht verboten,
obwohl ihr das Gericht Verfassungsfeindlichkeit und eine
Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus attestiert. Das
irritiert zunächst und erscheint schwer erträglich. Bedeutet zugleich
aber auch: Wenn die NPD programmatisch bleibt wie sie ist und dazu
noch bei Wahlen erfolgreich wird, sind alle Voraussetzungen für ein
Parteiverbot erfüllt.
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