Áus gutem Grund hat das Bundesverfassungsgericht
für ein Demonstrationsverbot hohe Hürden gesetzt. Denn das
Versammlungsrecht gehört zu den zentralen Grundrechten und ist
unverzichtbar für einen demokratischen Staat. Das 24-Stunden-Verbot
von Dresden ist also eine sehr außergewöhnliche Maßnahme, die
aufhorchen lässt – und die eine Ausnahme bleiben muss.
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