Badische Neueste Nachrichten: Urteil gegen ehemaligen SS-Mann Kommentar von Klaus Gassner

Vier Jahre Gefängnis für einen 94-jährigen,
gebrechlichen Mann sind ebenso hart, wie vier Jahre Gefängnis für die
Grausamkeiten im Lager Auschwitz lächerlich wenig sind. Von
Gerechtigkeit wird man angesichts der Dimensionen nicht sprechen
können, eher von einer gesellschaftlichen Botschaft: Wer
Verantwortung trug in den dunklen Jahren, der kann sich ihr nicht
entziehen. Auch Jahrzehnte später nicht. Doch einmal mehr zeigt es
sich auch, dass das Strafrecht kein wirksames Mittel ist, die
Verbrechen des Dritten Reiches befriedigend aufzuarbeiten.

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