Doch dieses Urteil hat eine weitere Dimension,
die sich vor allem am Sondervotum zweier Richter und einer Richterin
ablesen lässt. Zwar erging das Urteil einstimmig, aber das Trio
vertritt in der Begründung eine abweichende Meinung und verweist auf
das Sozialstaatsprinzip. Die Erbschaftssteuer sei ein Beitrag zur
Herstellung sozialer Chancengleichheit, die sich in einer freien
Ordnung nicht von selbst herstelle, betonen sie und verweisen in
ihrer Ausführung auf einen Fakt, der aufhorchen lässt: Deutschland
weist innerhalb der Euro-Zone den höchsten Grad an Ungleichheit bei
der Verteilung des Vermögens auf. Dies liege auch daran, dass gerade
die Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen im Vergleich zu
den Löhnen der Arbeitnehmer überdurchschnittlich gestiegen sind.
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