Badische Neueste Nachrichten: zu Luftangriff Kundus Kommentar von Tobias Roth

Es geht um weit mehr als diesen Luftangriff, der
vom damaligen Bundeswehr-Oberst Georg Klein angeordnet und von
US-Kampfjets ausgeführt worden war. Es geht um Schuld in Zeiten des
Krieges, um Amtshaftung für Soldaten, um das Völkerrecht und
inwieweit bewaffnete Konflikte im Ausland ein Fall für die deutsche
Justiz werden. Und darin liegt die eigentliche Brisanz. Die Klage ist
nämlich auch Ausdruck der schwierigen Einsätze der Bundeswehr in den
internationalen Krisenregionen.

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