Der gestern bekanntgewordene Beschluss, mit dem
Karlsruhe weitere Beweise für die Abschaltung der V-Leute einfordert,
ist freilich nicht als Hinweis auf eine mögliche Entscheidung zu
verstehen. Schließlich läuft ja noch nicht einmal ein Verfahren. Die
Richter prüfen derzeit noch, ob sie überhaupt ein Verfahren eröffnen.
Der Beschluss des Gerichts in dieser heiklen Thematik macht aber
deutlich, dass das Thema V-Leute noch lange nicht abgehakt ist. Zwar
haben die Innenminister versichert, dass ihr Material frei sei von
Informationen von V-Leuten. Aber das reicht den Richtern nicht. Und
natürlich kann das auch ein Hinweis darauf sein, dass den
Verfassungshütern bei Sichtung der Unterlagen Zweifel kamen.
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