Die neuen Gesetze stoßen aber an Grenzen, wenn
sich das Denken in den Behörden nicht ändert. Verfassungsschützer
arbeiten in einer Grauzone der Gesellschaft mit Menschen, mit denen
sie im normalen Leben nichts zu tun haben wollen. Und doch dürfen
dabei nie die Grenzen überschritten werden, die Recht und Gesetz
setzen. Sonst macht sich der Staat der Komplizenschaft und
Mittäterschaft schuldig. Der Schutz der Täter darf niemals Vorrang
vor dem Schutz der Bürger haben.
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Badische Neueste Nachrichten
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