Dass Karlsruhe hier einmal mehr als Korrektiv
der Politik fungiert, muss nun zunächst das Land Sachsen-Anhalt
schlucken, das bis Anfang nächsten Jahres eine neue gesetzliche
Regelung zu erarbeiten hat. Seit der Föderalismusreform von 2006 ist
die Besoldung der Richter und Staatsanwälte Ländersache. Eigentlich
wäre es damals die Aufgabe des Gesetzgebers gewesen, den Ländern auch
gleich eine Anleitung an die Hand zu geben, wie sie die Besoldung zu
regeln haben. Das hat man nicht getan. Die Folge war, dass sich
seither die Einstiegsgehälter der Staatsdiener ziemlich
unterschiedlich entwickelt haben – je nach Kassenlage des
Bundeslandes. Das es so kommt, hätte man mit etwas Weitsicht auch
schon 2006 erahnen können.
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