Badische Neueste Nachrichten: zu Sterbehilfe Kommentar von Martin Ferber

So hat der Bundestag, der eigentlich Klarheit
schaffen wollte, bestehende Unklarheiten nicht beseitigt, sondern
möglicherweise sogar neue Unsicherheiten bei der Unterscheidung
zwischen erlaubter und verbotener Beihilfe zum Suizid geschaffen.
Unterm Strich ist das Signal, das der Bundestag aussendet, reichlich
zwiespältig. Sterbehilfevereine werden verboten, aber an der
Sterbehilfe wird nicht gerüttelt.

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