Badische Zeitung: Die AfD am Pranger / Kommentar von Christian Rath

Die Kölner Richter haben recht. Es war
unzulässig, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD
öffentlich als „Prüffall“ bezeichnet hat. Diese Formulierung wird in
der Öffentlichkeit schließlich nicht als neutral verstanden. Sie hat
im Zusammenhang mit dem Verfassungsschutz vielmehr einen negativen
Beiklang. Wer wird schon gern als potenzielles Risiko für die
Demokratie eingestuft? Wer als „Prüffall“ bekannt wird, steht damit
bereits am Pranger. […] http://mehr.bz/uc5 (BZ Plus)

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