Im Ausschuss Familie, Senioren, Frauen und Jugend
des Deutschen Bundestages fand am Montag eine Anhörung zur Einführung
des Betreuungsgeldes statt. Dazu erklärt die familienpolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär:
„Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind Familien- und
Erwerbsarbeit gleichrangig und gleich wichtig. Daher brauchen wir in
Deutschland eine neue Kultur der öffentlichen Anerkennung von
Familienarbeit. Das Betreuungsgeld kann dazu einen Beitrag leisten.
Die verschiedenen Lebensentwürfe von Familien dürfen nicht
gegeneinander ausgespielt werden. Eltern, die ihre Kleinkinder in
Kindertageseinrichtungen betreuen lassen, sind keine Rabeneltern, und
Paare, bei dem sich ein Elternteil persönlich um die Betreuung der
Kinder kümmert, sind nicht rückständig und gestrig.
Eltern, die bereit sind, zugunsten ihrer Kinder auf ihre
Erwerbsarbeit zu verzichten oder sie zu unterbrechen, erfahren
dadurch im Gegenzug nicht nur viel Freude, sie investieren auch viel
Engagement, Kraft und Zeit, um ihren Kindern einen optimalen Start
ins Leben zu geben. Bindung ist das Zauberwort für die ersten drei
Lebensjahre, und genau diese Leistung soll stärkere finanzielle
Anerkennung finden.
Das Betreuungsgeld ist ebenso ein Instrument der Wahlfreiheit wie
es der Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren ist.
Eine moderne Gesellschaft muss jedes Familienmodell gleichermaßen
unterstützen. Nur dann können junge Eltern wirklich wählen, wie sie
Familie leben wollen.“
Pressekontakt:
CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de