Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag den
Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Einführung eines
Betreuungsgeldes in 1. Lesung debattiert. Dazu erklärt die
familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Dorothee Bär:
„Mit dem Betreuungsgeld erweitern wir die Wahlmöglichkeiten der
Eltern für die Betreuung ihrer Kleinkinder. Ab 2013 unterstützen wir
sie entweder mit einer Sachleistung, nämlich mit dem Rechtsanspruch
auf einen Platz in einer Krippe, den der Staat mit bis zu 1.000 Euro
monatlich subventioniert, oder mit einer Geldleistung, mit der Eltern
die Betreuung ihres Kindes privat organisieren können.
Jedes Kind ist anders und auf die Frage nach der optimalen
Betreuungsform gibt es daher mehr als nur –die eine– Antwort. Wir
trauen Eltern zu, eigenverantwortlich und verantwortungsbewusst die
für ihr Kind beste Betreuung zu wählen. Wir schreiben Eltern nicht
vor, wie sie ihr Leben mit Kindern organisieren.
Eltern, die ihre Kleinkinder in Kindertageseinrichtungen betreuen
lassen, sind keine Rabeneltern und Paare, bei dem sich ein Elternteil
persönlich um die Betreuung der Kinder kümmert, sind nicht
rückständig oder gestrig. Die verschiedenen Lebensentwürfe von
Familien dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Es ist
deshalb richtig, wenn der Staat alle Formen der Kleinkindbetreuung
finanziell unterstützt: Egal, ob sie von den Eltern persönlich, den
Großeltern, Au-pairs, der Krippe oder Tagespflegepersonen übernommen
wird.
Der massive Ausbau der Betreuungsplätze für die unter dreijährigen
Kinder, der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz und das
Betreuungsgeld gehören untrennbar zusammen. Gemeinsam stehen sie für
eine zeitgemäße Familienpolitik.“
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