Zu den heute bekannt gewordenen Plänen des
Bundesfinanzministers, das Taschengeld im Bundesfreiwilligendienst
analog zum Sold im Freiwilligen Wehrdienst zu besteuern, erklären die
familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Dorothee Bär, und der zuständige Berichterstatter, Markus Grübel:
„Die Pläne des Bundesfinanzministeriums drohen die große
Bereitschaft zum freiwilligen Engagement der Bürgerinnen und Bürger
zu ersticken. Der Entwurf für das Jahressteuergesetz 2013 sieht vor,
dass künftig auch Personen, die Bundesfreiwilligendienst leisten, ihr
Taschengeld versteuern müssen. In der Praxis wird die Regelung keine
Relevanz haben, da in weit über 90 Prozent der Fälle das Taschengeld
so niedrig ist, dass es unterhalb der steuerlichen Freigrenzen liegt.
Dennoch ist das Vorhaben falsch: Der Bundesfreiwilligendienst ist
ein Erfolgsmodell. Alle 35.000 Plätze sind besetzt. Die Nachfrage ist
weiterhin hoch. Wenn der Staat auf der einen Seite um freiwilliges
Engagement der Bürgerinnen und Bürger bittet und andererseits das
ohnehin geringe Taschengeld mit einer Steuerpflicht belegt, erweckt
das den Eindruck, als wolle der Staat am freiwilligen Engagement auch
noch verdienen. Das werden die Menschen nicht verstehen.
Hinzu kommt, dass ein enormer Verwaltungsaufwand betrieben werden
müsste, um in den wenigen relevanten Fällen geringe Steuereinnahmen
zu erzielen. Deshalb stehen neben der politisch verheerenden Wirkung
auch Aufwand und Ertrag in keinem angemessenen Verhältnis
zueinander.“
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