In den vergangenen Tagen wurde die geplante
Einführung des Betreuungsgeldes von verschiedenen Seiten kritisiert.
Dazu erklärt die familienpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär:
„Die Aussagen zeigen, dass die Kritiker die Idee des
Betreuungsgeldes nicht verstanden haben. Das Betreuungsgeld gefährdet
weder die Erwerbsbeteiligung von Frauen, noch mindert es
Bildungschancen von Kindern mit Migrationshintergrund oder von
Kindern aus bildungsfernen Schichten.
Das Betreuungsgeld stärkt die Eltern, die ihr Kind, das jünger als
drei Jahre ist, nicht in eine Krippe geben wollen. Der Staat
unterstützt diese Eltern finanziell mit 100 Euro bzw. später 150 Euro
monatlich. Entsprechend unterstützt er die Eltern von Krippenkindern
dadurch, dass er Betreuungsplätze zur Verfügung stellt, die er
monatlich mit 800 bis 1.000 Euro subventioniert. Das Betreuungsgeld
wird gezahlt -unabhängig davon, ob die Eltern in Voll- oder Teilzeit
erwerbstätig sind, oder ob sie für die Betreuung ihres Kindes ihre
Erwerbsarbeit unterbrechen.
Die Eltern, die ihr Kind nicht in einer Krippe betreuen lassen
möchten, sondern eine familiäre oder familiennahe Betreuung durch ein
Au-pair oder eine Nanny vorziehen, mindern dadurch nicht die
Bildungschancen für ihr Kind. In der Wissenschaft ist unbestritten:
Bindung geht der Bildung voraus. Für die Ein- und Zweijährigen steht
das Bedürfnis nach verlässlicher Bindung im Vordergrund. Und die
erste Bindung eines Kindes ist die an seine Eltern oder eine andere
feste Bezugsperson. Kinder brauchen gerade in ihrer ersten
Lebensphase feste Bezugspersonen und liebevolle Zuwendung, damit sie
ihre Talente entfalten können.
Eltern von Kleinstkindern brauchen unsere Unterstützung. Was sie
nicht brauchen, ist Bevormundung oder Zweifel an ihrer
Erziehungskompetenz.“
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