Bär: Länder dürfen die Umsetzung des Betreuungsgeldgesetzes nicht torpedieren

Ab dem 1. August können Eltern für ihre zwei- und
dreijährigen Kinder Betreuungsgeld beantragen, wenn sie für diese
keinen staatlich geförderten Betreuungsplatz in Anspruch nehmen. Doch
einige Länder versuchen offenbar, diese neue Familienleistung zu
blockieren. Dazu erklärt die familienpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär:

„Mit der Einführung des Betreuungsgeldes und dem Rechtsanspruch
auf einen Betreuungsplatz zum 1. August 2013 eröffnen wir den Eltern
große Gestaltungsfreiheit bei der Betreuung ihrer Kleinkinder. Eltern
werden vom Staat finanziell unterstützt, egal ob sie ihr Kind nach
Vollendung des ersten Lebensjahres selbst betreuen, seine Betreuung
privat organisieren oder einen öffentlich geförderten Betreuungsplatz
in Anspruch nehmen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion traut den Eltern
zu, die Entscheidung über die optimale Betreuung für ihr Kind
kompetent zu treffen. So hat es der Gesetzgeber auch beschlossen.

Viele Oppositionspolitiker sehen das anders. Sie maßen sich an,
besser als die Eltern darüber entscheiden zu können, wo und wie die
Kinder optimal betreut werden. Sie wollen Eltern durch einseitige
finanzielle Förderung dahin lenken, ihre Kinder allein in die
institutionelle Betreuung zu geben. Einige von ihnen fordern sogar
eine Kita-Pflicht.

Die Opposition hat offensichtlich ein Problem damit, die
demokratisch getroffene Entscheidung für das Betreuungsgeld
anzuerkennen. Einige Länder weigern sich, Eltern aktiv auf die neue
Familienleistung hinzuweisen. Es ist ein Skandal, Eltern diese neue
Familienleistung aus wahltaktischen Gründen vorzuenthalten. Wir
fordern alle Länder auf, ihrer Umsetzungsverpflichtung bedingungslos
nachzukommen. Sie täten gut daran, ihr durchsichtiges Spiel auf dem
Rücken der Eltern und Kinder zu beenden und zu einem fairen
Miteinander zurückzukehren. Vorbild für alle Länder sollte Bayern
sein, das alle potentiell Anspruchsberechtigten angeschrieben, auf
die neue Leistung hingewiesen und auch ein Antragsformular beigefügt
hat.“

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