Am heutigen Freitag fand die erste Lesung des
Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander
verheirateter Eltern im Deutschen Bundestag statt. Dazu erklärt die
familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Dorothee Bär:
„Auch nach dem neuen Gesetz zur elterlichen Sorge nicht
miteinander verheirateter Eltern bleibt es grundsätzlich dabei, dass
unverheiratete Mütter nach der Geburt zunächst das alleinige
Sorgerecht haben. Dies war uns als Union besonders wichtig. Ledige
Väter können aber beim Familiengericht die Mitsorge beantragen. Der
Antrag wird der Mutter zugestellt. Äußert sie sich gar nicht dazu,
kann das gemeinsame Sorgerecht nach der Neuregelung in einem
vereinfachten Verfahren zügig gewährt werden. Widerspricht sie
hingegen, kommt es darauf an: Trägt die Mutter Gründe vor, nach denen
das Kindeswohl gefährdet ist, wird das Familiengericht sie prüfen und
den Antrag des Vaters gegebenenfalls ablehnen. Haben die Gründe der
Mutter allerdings erkennbar nichts mit dem Kindeswohl zu tun, greift
ihr Widerspruch nicht.
Für uns war wichtig, dass bei der Neuregelung der elterlichen
Sorge das Kindeswohl im Mittelpunkt steht. Als CDU/CSU haben wir uns
mit unseren Vorstellungen fast vollständig durchsetzen können. Wir
gehen davon aus, dass es dem Kind grundsätzlich gut tut, wenn beide
Elternteile gleichermaßen Verantwortung übernehmen. Die Entscheidung
für ein beschleunigtes Verfahren, in dem der Richter nach Aktenlage
prüft, falls die Mutter gar nicht reagiert hat, resultiert aus einem
Kompromiss mit unserem Koalitionspartner, der sich ursprünglich für
ein Widerspruchsmodell eingesetzt hatte. Wir haben uns lange mit
diesem wichtigen Thema auseinandergesetzt, um zu der besten Lösung
für Kinder und ihre Eltern zu kommen. Nun haben wir einen gelungenen
Kompromiss gefunden.“
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