Bär/Noll: Neues Kinderschutzgesetz auf den Weg gebracht

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch ein
Bundeskinderschutzgesetz beschlossen. Dazu erklären die
jugendpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee
Bär, und die zuständige Berichterstatterin, Michaela Noll:

„Der Schutz unserer Kinder hat für uns oberste Priorität.
Tragische Fälle von Kindesmisshandlung und
-vernachlässigung haben in der Vergangenheit gezeigt, dass der
Kinderschutz in Deutschland Lücken aufweist und dringender
Handlungsbedarf besteht. Mit dem Kinderschutzgesetz, das heute im
Bundeskabinett beschlossen wurde, werden diese Schutzlücken
geschlossen. Wichtig ist, dass das Gesetz nicht nur auf Intervention
baut, sondern ganz klar auch auf präventive Maßnahmen setzt.

Der neue Gesetzentwurf enthält wichtige Verbesserungen gegenüber
der jetzigen Situation: Der Einsatz von Familienhebammen wird
gestärkt. Ab 2012 stellt das Bundesfamilienministerium dafür
insgesamt 120 Millionen Euro zur Verfügung. Auch wird dem
„Jugendamts-Hopping“ endlich Einhalt geboten: Das Gesetz stellt
sicher, dass bei einem Umzug der Familie das neue Jugendamt vom
bisher zuständigen Jugendamt die notwendigen Informationen bekommt.
So wird verhindert, dass Eltern mit ihren Kindern gezielt den
Wohnsitz wechseln, um der Betreuung durch die Jugendhilfe zu
entgehen. Bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Gefährdung des
Kindeswohls dürfen außerdem künftig Berufsgeheimnisträger wie Ärzte
und Psychologen Informationen an das Jugendamt weitergeben – dies
schafft eine längst überfällige Klarheit auf diesem sensiblen
Gebiet.“

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