Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den
Gesetzentwurf zur Familienpflegezeit beschlossen. Dazu erklären die
familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Dorothee Bär, und der zuständige Berichterstatter, Erwin Rüddel:
„Der Gesetzentwurf zur Familienpflegezeit bringt wesentliche
Verbesserungen für pflegende Angehörige, die wir ausdrücklich
begrüßen und unterstützen. Das Gesetz ermöglicht es Menschen, sich
bei einem Pflegefall Zeit für Verantwortung zu nehmen und dennoch im
Beruf zu bleiben.
Ein Modell – ähnlich der Altersteilzeit – sorgt in der Pflegephase
dafür, dass die Pflegenden trotzt Reduzierung ihrer Arbeitszeit keine
großen finanziellen Einbußen hinnehmen müssen: Die materielle
Existenzgrundlage bleibt erhalten. Die reduzierten Beitragszahlungen
in der Familienpflegezeit werden durch die Leistungen der
Pflegeversicherung zur gesetzlichen Rentenversicherung ausgeglichen
und verhindern Einbußen bei den Rentenanwartschaften. Altersarmut,
die heute oftmals Folge einer Pflegeauszeit ist, wird vermieden.
Bis zum Jahr 2013 wird sich die Zahl der Pflegebedürftigen von
jetzt 2,3 Millionen auf mindestens 3,5 Millionen Menschen erhöhen.
Die Mehrheit der Pflegebedürftigen wünscht sich, in häuslicher
Umgebung von Angehörigen gepflegt zu werden. Daher kommt der heute
vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf den Wünschen sowohl der
Pflegebedürftigen als auch der Pflegenden entgegen und ist somit ein
Meilenstein auf dem Weg, das große Thema der bedarfsgerechten Pflege
in einer rasch alternden Gesellschaft zu bewältigen.“
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