Der Deutsche Bundestag hat am gestrigen Donnerstag 
in 2./3. Lesung das Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher 
Vorschriften verabschiedet. Unter anderem wurde auf Antrag der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion beschlossen, dass intersexuelle Menschen 
zukünftig darauf verzichten können, einen Eintrag „männlich“ oder 
„weiblich“ im Personenstandsregister vorzunehmen. Dazu erklären die 
familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, 
Dorothee Bär, und der zuständige Berichterstatter Peter Tauber:
   „Mit dem beschlossenen Änderungsantrag haben wir einen 
langjährigen Wunsch der intersexuellen Menschen in Deutschland 
umgesetzt, sich bei der Eintragung im Personenstandsregister nicht 
mehr zwischen einem der beiden Geschlechter entscheiden zu müssen. 
Eines der Hauptprobleme intersexueller Menschen war bislang die 
Tatsache, dass sie – obwohl sowohl weibliche als auch männliche 
Merkmale vorliegen –  dazu verpflichtet waren, sich dem binären 
Geschlechtsmodell zuzuordnen. Mit der nun erfolgten Änderung bilden 
wir die Lebensrealität der intersexuellen Menschen ab. Dies ist ein 
großer Erfolg, für die betroffenen Menschen, die in der öffentlichen 
Debatte leider nur selten Beachtung finden. Deutschland gehört damit 
weltweit zu den Vorreitern. Wir hoffen, dass viele weitere Staaten 
diesem Beispiel folgen werden.
   Mit der Gesetzesänderung setzen wir auch ein Signal, dass die 
Festlegung auf ein Geschlecht für die Entwicklung intersexueller 
Menschen nicht die einzige Lösung sein darf und sehr problematisch 
sein kann. Dies war den Betroffenen in den verschiedenen Anhörungen 
und Gesprächen ein besonders wichtiges Anliegen. Damit begleiten wir 
auch den Paradigmenwechsel in der Fachwelt, die von festlegenden 
operativen Eingriffen im Verständnis eines binären 
Geschlechtermodells abrückt.“
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