Bär/Tauber: Intersexuelle müssen sich beim Standesamt nicht mehr festlegen

Der Deutsche Bundestag hat am gestrigen Donnerstag
in 2./3. Lesung das Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher
Vorschriften verabschiedet. Unter anderem wurde auf Antrag der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion beschlossen, dass intersexuelle Menschen
zukünftig darauf verzichten können, einen Eintrag „männlich“ oder
„weiblich“ im Personenstandsregister vorzunehmen. Dazu erklären die
familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Dorothee Bär, und der zuständige Berichterstatter Peter Tauber:

„Mit dem beschlossenen Änderungsantrag haben wir einen
langjährigen Wunsch der intersexuellen Menschen in Deutschland
umgesetzt, sich bei der Eintragung im Personenstandsregister nicht
mehr zwischen einem der beiden Geschlechter entscheiden zu müssen.
Eines der Hauptprobleme intersexueller Menschen war bislang die
Tatsache, dass sie – obwohl sowohl weibliche als auch männliche
Merkmale vorliegen – dazu verpflichtet waren, sich dem binären
Geschlechtsmodell zuzuordnen. Mit der nun erfolgten Änderung bilden
wir die Lebensrealität der intersexuellen Menschen ab. Dies ist ein
großer Erfolg, für die betroffenen Menschen, die in der öffentlichen
Debatte leider nur selten Beachtung finden. Deutschland gehört damit
weltweit zu den Vorreitern. Wir hoffen, dass viele weitere Staaten
diesem Beispiel folgen werden.

Mit der Gesetzesänderung setzen wir auch ein Signal, dass die
Festlegung auf ein Geschlecht für die Entwicklung intersexueller
Menschen nicht die einzige Lösung sein darf und sehr problematisch
sein kann. Dies war den Betroffenen in den verschiedenen Anhörungen
und Gesprächen ein besonders wichtiges Anliegen. Damit begleiten wir
auch den Paradigmenwechsel in der Fachwelt, die von festlegenden
operativen Eingriffen im Verständnis eines binären
Geschlechtermodells abrückt.“

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