Bald landet die erste Zensus-Post in den Briefkästen

Rund ein Drittel der Bevölkerung wird bald Post
vom Zensus 2011 im Briefkasten finden. Der Zensus 2011, die moderne
Volkszählung, basiert auf einem registergestützten Verfahren. In
erster Linie werden Daten aus Verwaltungsregistern genutzt. Ergänzend
sieht das Zensusgesetz 2011 aus dem Jahre 2009 eine
Haushaltebefragung bei rund 10% der Bevölkerung, eine Gebäude- und
Wohnungszählung bei insgesamt 17,5 Millionen Eigentümern und
Eigentümerinnen sowie Befragungen in Wohnheimen und
Gemeinschaftsunterkünften vor. Die ersten Befragten werden schon in
Kürze eine Terminankündigung eines Interviewers oder einer
Interviewerin oder einen Fragebogen der Gebäude- und Wohnungszählung
per Post erhalten. Was müssen sie in diesem Fall tun?

Die Haushaltebefragung wird in Form eines persönlichen Interviews
durchgeführt. Sollte den Befragten der in der Ankündigungskarte
vorgeschlagene Termin nicht zusagen, kann mit dem Interviewer oder
der Interviewerin ein anderer Termin abgesprochen werden. Am
vereinbarten Termin wird er oder sie sich bei den Befragten
vorstellen und einen speziellen Interviewerausweis vorzeigen.
Zunächst stellt der Interviewer die Existenz der im Haushalt lebenden
Personen fest, notiert zum Beispiel Namen und Geburtsdatum. Dann
füllt er gemeinsam mit den Befragten den Fragebogen aus. Der befragte
Haushalt kann den Interviewer dazu auch hereinbitten – muss er aber
nicht. Sofern sie die Hilfe des Erhebungsbeauftragten nicht wünschen,
können sich die Befragten auch die Fragebogen aushändigen lassen und
selbst ausfüllen. Sie müssen den Fragebogen anschließend per Post an
die Erhebungsstelle zurücksenden oder dort abgeben. Für alle, die
Porto sparen wollen, steht ab dem 9. Mai 2011 unter www.zensus2011.de
auch ein Online-Fragebogen zur Verfügung.

Bei der Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftseinkünften – wie
etwa Studierendenwohnheime, Klöster oder Seniorenwohnheime – werden
alle Bewohnerinnen und Bewohner ebenfalls in einem persönlichen
Interview befragt. Der Ablauf ist der gleiche wie bei der
Haushaltebefragung. Bewohnerinnen und Bewohner von sensiblen
Einrichtungen – wie etwa Notunterkünfte, Flüchtlingslager,
psychiatrische Kliniken oder Justizvollzugsanstalten – werden dagegen
nicht persönlich befragt. Sie werden über die Befragung informiert
und stellvertretend durch die Leiterinnen und Leiter der
Einrichtungen in die Zensuserhebung einbezogen.

Die Gebäude- und Wohnungszählung wird – anders als die anderen
Befragungen – rein postalisch durchgeführt. Alle 17,5 Millionen Haus-
und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer beziehungsweise die
Verwalterinnen und Verwalter von Wohngebäuden erhalten um den
Stichtag 9. Mai 2011 von ihrem Statistischen Landesamt den Fragebogen
per Post. Dieser muss ausgefüllt und in einem ausreichend frankierten
Rückumschlag an die angegebene Adresse zurückgesendet werden.
Alternativ kann auch bei der Gebäude- und Wohnungszählung unter
www.zensus2011.de online gemeldet werden.

Eine vollständige Übersicht über die Fragen, die bei den
jeweiligen Erhebungen gestellt werden, bieten die Musterfragebogen
unter http://www.zensus2011.de/presse/fragebogen.html.

Weitere Auskünfte gibt:

Thomas Riede, Telefon: (0611) 75-2325, www.destatis.de/kontakt

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de