Zu den Aeusserungen des CDU-Finanzpolitikers Brinkhaus zur Bankenabgabe erklaert der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Manfred Zoellmer:
Es genuegt nicht die weitere Entwicklung der Bankenabgabe nur beobachten zu wollen. Es muss jetzt gehandelt werden, denn die Fakten liegen auf dem Tisch.
Nach der Restrukturierungsfond-Verordnung (RStruktFV) ist fuer die Bemessung der Bankenabgabe der HGB-Abschluss und nicht der internationale IFRS-Abschluss massgeblich. Das HGB eroeffnet in staerkerem Masse als die IFRS die Moeglichkeit zur Gestaltung des Jahresabschlusses, beispielsweise durch die Nutzung von Wahlrechten bei der Bildung von Rueckstellungen oder der Aufdeckung stiller Reserven.
Dies fuehrt aktuell dazu, dass zum Beispiel die Deutsche Bank lediglich 70 Millionen statt der erwarteten 500 Millionen Euro an den Fonds zahlen wird. Zwar kann eine Minderung des aktuellen Jahresueberschusses durch eine Ueberbewertung von Risiken und Verlusten in den kommenden Jahren zu einer Erhoehung des Jahresabschlusses fuehren, aber allein darauf darf sich die Bundesregierung nicht verlassen.
Die SPD hatte davor gewarnt, dass die von Schwarz-Gelb vorgelegte Verordnung kein ausreichendes Aufkommen sichert und eine Heraufsetzung der Zumutbarkeitsgrenze fuer die Bankenabgabe auf 25 Prozent des letzten Jahresueberschusses gefordert.
Das Restrukturierungsgesetz und die nunmehr dazugehoerende Verordnung zur Ausgestaltung der Bankenabgabe entpuppen sich als Grossbankensicherungsgesetz.
Nachdem diese Regierung ihr Versprechen gebrochen hat, dass die Banken fuer die seit 2008 entstandenen Kosten fuer die Bewaeltigung der Finanzkrise zahlen sollen, ist sie nun auf dem Weg auch das naechste Versprechen zu brechen, dass die Banken fuer zukuenftige Krisen angemessene Summen in den Restrukturierungsfonds einzahlen sollen. Die Bundesregierung muss jetzt handeln, damit Rest an Glaubwuerdigkeit bleibt.
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