BAP-Hauptgeschäftsführer Thomas Hetz zum Positionspapier des Pflegerates / „Zeitarbeit in der Pflege ist mit einem Anteil von weniger als 2% nur eine Randerscheinung“

„Wenn der Deutsche Pflegerat in seinem
Positionspapier –Fehlentwicklungen bei der Leiharbeit in der Pflege
stoppen– behauptet, dass die –befristete Leiharbeit– in der Pflege
–rasant– zugenommen habe, ist das nur die halbe Wahrheit“, erklärt
Thomas Hetz, Hauptgeschäftsführer des Bundesarbeitgeberverbandes der
Personaldienstleister (BAP). „Diese Behauptung unterschlägt zwei
wichtige Aspekte: Erstens lag der Anteil pflegender Zeitarbeitskräfte
2018 insgesamt gerade einmal bei 1,91 Prozent. Noch geringer ist die
Quote der Zeitarbeitnehmerinnen und -nehmer, die auch bei einem
Zeitarbeitsunternehmen angestellt sind und nicht etwa bei
Servicegesellschaften von Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen,
mit 1,02 Prozent aller Krankenpfleger. In absoluten Zahlen handelt es
sich um 10.836 Personen, wie Daten der Bundesagentur für Arbeit
belegen. Insgesamt arbeiteten 2018 aber 1.061.826 Menschen in der
Krankenpflege. Diese Zahlen zeigen mehr als deutlich, dass Zeitarbeit
in der Pflege nur eine Randerscheinung ist!“

Zeitarbeit in der Krankenpflege rückläufig

„Zweitens – und ist das ist noch viel bemerkenswerter – ist die
Zahl der Zeitarbeitskräfte in der Krankenpflege rückläufig. Das
betrifft sowohl Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer, die ihr
Arbeitsverhältnis bei einem Zeitarbeitsunternehmen haben, als auch
Zeitarbeitskräfte, die nicht in der Zeitarbeitsbranche angestellt
sind. Die Bundesagentur für Arbeit hat ermittelt, dass von 2017 auf
2018 ein Rückgang von 14,4 Prozent bei allen Zeitarbeitskräften zu
verzeichnen war. Noch stärker fiel dieser Rückgang in der
Zeitarbeitsbranche selbst mit 18 Prozent aus. Von einer rasanten
Zunahme kann angesichts dieser Daten nun wirklich nicht die Rede
sein.“

DRK-Schwestern gelten seit 2017 als Zeitarbeitskräfte

„Dass es von 2016 auf 2017 zu einer spürbaren Zunahme bei den
Zeitarbeitskräften in der Pflege kam, dürfte auch mit einem Urteil
des Europäischen Gerichtshofes aus dem November 2016 zusammenhängen.
Der EuGH hat damals entschieden, dass es sich beim Einsatz von
DRK-Schwestern um Arbeitnehmerüberlassung handelt. Seitdem fallen die
rund 21.000 DRK-Schwestern, die in der Kranken- und Altenpflege und
anderen medizinischen Bereichen tätig sind, auch unter die offizielle
Statistik zur Zeitarbeit, obwohl sie mit der Branche selbst überhaupt
nichts zu tun haben.“

Über den BAP:

Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP)
ist die führende Interessenvertretung der Personaldienstleistungs-
und Zeitarbeitsbranche in Deutschland. Im BAP sind ca. 2.000
Mitglieder mit über 4.600 Personaldienstleistungsbetrieben
organisiert. Informationen zum Verband finden Sie unter:
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