BAP-Präsident Sebastian Lazay zur DSGVO / Nachbesserung des „Bürokratiemonsters“ DSGVO dringend erforderlich

Seit dem 25. Mai 2018 gelten die europäische
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das neue
Bundesdatenschutzgesetz.

Dazu erklärt Sebastian Lazay, Präsident des
Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP): „Die
Wahrung der Persönlichkeitsrechte des Einzelnen hat gerade in unserer
Branche höchste Priorität. Doch der Schutz des Einzelnen wird nicht
dadurch gesichert, dass wir bei der Verarbeitung von Daten in
bürokratischen Anforderungen ersticken.

Die Auswirkungen der neuen Datenschutz-Regelungen für die
Personaldienstleistungsbranche sind enorm, denn sie verarbeitet in
fast allen ihrer Prozesse persönliche Daten von aktuellen und
ehemaligen Mitarbeitern sowie Bewerbern. Die Aufrechterhaltung des
Schriftformerfordernisses zur Einwilligung im
Beschäftigungsverhältnis, die in Deutschland im Übrigen auch für
Bewerberdaten gilt, geht völlig an den Bedürfnissen der Praxis
vorbei. In Zeiten der Digitalisierung, in der Bewerbungsverfahren
meist online erfolgen, ist das eine Farce!

Wie in vielen weiteren Punkten des Gesetzes besteht auch hier nach
wie vor Rechtsunsicherheit. Denn besondere Umstände rechtfertigen
auch eine andere Form als die Schriftform. Diese Umstände werden
allerdings vom Gesetzgeber nicht genauer definiert. Die digitale
Einwilligung birgt also ein rechtliches Risiko. Das ist in Anbetracht
der neuen drakonischen Strafen, die bereits bei kleinsten
Regelverstößen drohen, unverantwortlich. Das gilt insbesondere für
kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), denn sie müssen die
vagen Regelungen genauso umsetzen wie etwa Facebook, Google und Co,
vor denen die DSGVO eigentlich schützen soll. Überdies ist die
gewaltige bürokratische Mehrbelastung gerade für KMUs nur schwer zu
bewältigen.

Ich fordere die Politik dazu auf, die Regelungen nochmals auf ihre
Verhältnismäßigkeit zu prüfen und schnell Rechtsklarheit zu
schaffen. Mir scheint, dass die Politik die Folgen der DSGVO für die
Praxis extrem unterschätzt hat.

Wir brauchen ein praxistaugliches, anwenderfreundliches und vor
allem zeitgemäßes Datenschutzrecht. Die neuen Regelungen zum
Datenschutz müssen daher dringend nachgebessert werden, verlässliche
rechtliche Rahmenbedingungen schaffen und dürfen unsere Arbeit nicht
noch mit zusätzlicher Bürokratie belasten.“

Über den BAP:

Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP)
ist die führende Interessenvertretung der Zeitarbeitsbranche in
Deutschland. Im BAP sind ca. 2.000 Mitglieder mit über 4.600
Personaldienstleistungsbetrieben organisiert. Informationen zum
Verband finden Sie unter www.personaldienstleister.de.

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