Zum Abschluss der Klausurtagung der Arbeitsgruppen
Haushalt der Koalitionsfraktionen zur Vorbereitung der
parlamentarischen Beratungen zum Bundeshaushalt 2013 erklärt der
haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen
Bundestag, Norbert Barthle:
Der Bundeshaushalt 2013 und der Finanzplan bis 2016 spiegeln
erneut und deutlich wider, dass die christlich-liberale Koalition die
haushalts- und finanzpolitischen Weichen von Beginn der
Legislaturperiode an richtig gestellt hat: Die Folgen des
wirtschaftlichen Einbruchs des Jahres 2009 hat Deutschland endgültig
überwunden; der eingeschlagene Kurs einer wachstumsfreundlichen
Konsolidierung führt zu weiter sinkenden Defiziten im Bundeshaushalt.
Die Neuverschuldung des Bundes unterschreitet die Vorgaben der im
Grundgesetz verankerten Schuldenregel in allen Jahren in beachtlicher
Größenordnung. Im letzten Finanzplanjahr wird der Bund seinen
Haushalt ohne neue Schulden ausgleichen und zugleich eine Teiltilgung
der Schulden des Investitions- und Tilgungsfonds in Höhe von 1
Milliarde Euro vornehmen können.
Mit dieser erfreulichen Entwicklung trägt der Bund maßgeblich dazu
bei, dass Deutschland seine europäischen Verpflichtungen sowohl aus
dem Stabilitäts- und Wachstumspakt als auch aus dem Fiskalvertrag
erfüllen und das sogenannte Mittelfristziel für das gesamtstaatliche
strukturelle Defizit dauerhaft einhalten kann. Die
haushaltspolitischen Erfolge des Bundes sind ein eindeutiger und
eindrucksvoller Beleg für die finanzpolitische Solidität und
Verlässlichkeit unseres Landes. In einem von Unsicherheiten geprägten
finanzpolitischen Umfeld erweist sich Deutschland einmal mehr als
Stabilitätsanker in Europa.
Nichtsdestotrotz kann und darf sich der Bund – gerade vor dem
Hintergrund der noch nicht bewältigten europäischen
Staatsschuldenkrise – nicht auf dem bislang Erreichten ausruhen.
Vielmehr gilt es die erreichten Konsolidierungserfolge zu sichern und
alle sich ergebenden Möglichkeiten zu einer weiteren Verringerung des
strukturellen Defizits zu nutzen. Dies ist insbesondere auch deshalb
wichtig, weil gegenwärtig nicht damit gerechnet werden kann, dass
sich – anders als in den Vorjahren – im Laufe der nächsten Monate bei
den von der Gesamtwirtschaft abhängigen Ausgaben bzw. bei den
Steuereinnahmen ein nennenswertes zusätzliches Entlastungspotenzial
ergeben wird.
Vor diesem Hintergrund haben wir für die anstehenden Beratungen
des Bundeshaushalts 2013 folgende Leitlinien beschlossen:
– Hinsichtlich der Mehrbelastungen, die sich aus der
Bund-Länder-Verständigung zum Fiskalvertrag ergeben, erwartet die
Arbeitsgruppe Haushalt die von der Bundesregierung angekündigten
Gegenfinanzierungsvorschläge bis spätestens Ende Oktober 2012.
– Haushaltskonsolidierung ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, an
der sich auch die Länder beteiligen müssen. Sie müssen ihrer
Verantwortung gerecht werden und sind daher aufgefordert, nicht
permanent über den Bundesrat zusätzliche haushaltsbelastende
Forderungen gegenüber dem Bund zu erheben. Es wäre begrüßenswert,
wenn alle Länder wie der Bund die Vorgaben der Schuldenbremse
vorzeitig erfüllen.
– Im Hinblick auf die dauerhafte Gewährleistung der Tragfähigkeit
der öffentlichen Finanzen sowie der dauerhaften und verlässlichen
Einhaltung der verfassungsrechtlichen Schuldenregel hat die
Rückführung der strukturellen Neuverschuldung des Bundes weiterhin
oberste Priorität.
– Als Obergrenze sieht der Regierungsentwurf des Bundes-haushaltes
2013 eine Nettokreditaufnahme in Höhe von 18,8 Milliarden Euro vor.
Mögliche Entlastungen werden ohne Abstriche zur Reduzierung dieser
Nettokreditaufnahme eingesetzt.
– Dazu werden wir im Rahmen unserer parlamentarischen Beratungen
des Bundeshaushalts 2013 jeden Titelansatz kritisch hinterfragen und
Einsparmöglichkeiten suchen. In diesem Zusammenhang ist es hilfreich,
dass das Druckstück des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2013
bei den nicht flexibilisierten Titeln erstmalig den aktuellen Stand
der verfügbaren Ausgabereste des laufenden Jahres ausweist. Diese
Information bietet eine zusätzliche Mög-lichkeit zur Bewertung der
Sollansätze für das folgende Haushaltsjahr 2013.
– Im Hinblick auf bestehende und zukünftige
Konsolidierungserfordernisse wird die Arbeitsgruppe Haushalt auch bei
ihren diesjährigen Beratungen ein besonderes Augenmerk auf die im
Bundeshaushalt 2013 ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen und
die sich daraus ergebenden langfristigen Vorbindungen und
-belastungen für kommende Jahre richten.
– Sollten in besonders zu begründenden Einzelfällen Maßnahmen
beschlossen werden, die Ausgaben erhöhen oder Einnahmen verringern,
sind diese unmittelbar, vollständig und dauerhaft im gleichen
Politikbereich gegen zu finanzieren. Grundsätzlich gilt: Strukturelle
Belastungen müssen durch strukturelle Entlastungen ausgeglichen
werden.
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