Barthle: Direkte Bankenrekapitalisierung ist letztes Notfallinstrument des ESM

Haftungskaskade lässt vor allem diejenigen Verluste
tragen, die auch Gewinne einstreichen

Am heutigen Mittwoch hat der Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages die Gesetze zur Einführung des neuen ESM (Europäischer
Stabilitätsmechanismus) -Instruments der direkten
Bankenrekapitalisierung abschließend beraten. Hierzu erklärt der
haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert
Barthle:

„Das neue ESM-Instrument der direkten Bankenrekapitalisierung ist
ein vernünftiger Baustein im Gesamtgefüge der Regelungen zur
Bankenunion. Die Wahrscheinlichkeit, dass es zur Anwendung kommt, ist
sehr gering. Sollte es in Zukunft zu ernsten Schieflagen bei großen
Banken kommen, steht der ESM erst am Ende einer langen
Haftungskaskade. Mögliche Verluste werden vorrangig diejenigen
tragen, die ansonsten auch die Gewinne einstreichen. Dass wir diesem
Prinzip endlich europaweite Gültigkeit verschaffen, ist für die Union
eine der ganz zentralen Errungenschaften der Bankenunion.

In den Leitlinien zum neuen ESM-Instrument, denen der
Haushaltsausschuss heute ebenfalls zugestimmt hat, sind neben der
Haftungskaskade weitere hohe Zugangshürden für die Anwendung des
neuen Instrumentes festgelegt. Die indirekte Rekapitalisierung über
einen Hilfskredit an den Staat hat zunächst immer Vorrang. Eine
Anwendung des neuen Instruments wäre zudem mit strengen Auflagen
verbunden. Und nicht zuletzt müsste auch der die Hilfe beantragende
Mitgliedstaat dafür sorgen, dass die Bank die vorgeschriebene
minimale Kapitalquote von 4,5 Prozent erreicht. Der ESM darf keine
direkte Hilfe an nicht überlebensfähige Banken leisten.

Die Parlamentsbeteiligungsrechte sind für uns von überragender
Bedeutung. Bevor es jemals zu einer Anwendung der direkten
Bankenrekapitalisierung käme, müsste der Bundestag vorab immer grünes
Licht geben. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Beschränkung der
Informationsrechte bei besonders vertraulichen Dokumenten auf das
Sondergremium streichen wir. Der Deutsche Bundestag hat mit seiner
Geheimschutzordnung grundsätzlich ausreichende Vorsorge für die
Wahrung der Vertraulichkeit getroffen.“

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