Das Bundesverfassungsgericht hat heute die
Verfassungsmäßigkeit des sogenannten 9er-Gremiums bei der
Parlamentsbeteiligung im Falle von Sekundärmarktankäufen von
Staatsanleihen durch die EFSF festgestellt. Zur Entscheidung erklärt
der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen
Bundestag, Norbert Barthle:
„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass das Gremium
zumindest bei Sekundärmarktankäufen verfassungsgemäß ist, ist zu
begrüßen. Zunächst hatte das Gericht in seiner einstweiligen
Anordnung im Oktober 2011 beschlossen, dass das 9er-Gremium nicht die
Beteiligungsrechte des Bundestages wahrnehmen darf. Das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts ist damit ein Teilerfolg für den Bundestag.
Das 9er-Gremium ist damit weiterhin ein wichtiger Baustein der
Parlamentsbeteiligung bei Entscheidungen der Bundesregierung zu einer
Hilfsmaßnahme der EFSF. Die Mitglieder des Gremiums sind bereits vom
Deutschen Bundestag gewählt. Das Gremium kann sich nun zeitnah
konstituieren und soweit erforderlich vor Aufkäufen von
Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt durch die EFSF entscheiden.
Damit sind auch in diesem sensiblen, kapitalmarktrelevanten Bereich
eine parlamentarische Kontrolle der Regierung und die Sicherung des
Haushaltsrechts des Bundestages gewährleistet.
Soweit das Bundesverfassungsgericht die weiteren Zuständigkeiten
des 9er-Gremiums für verfassungswidrig erklärt hat, werden wir die
Regelungen zur Parlamentsbeteiligung selbstverständlich ändern. Die
angepassten Vorschriften werden dann eine gute Grundlage für die
Ausgestaltung der Beteiligungsrechte des Bundestages bei dem
dauerhaften Rettungsschirm ESM sein.“
Hintergrund:
Mit der Erhöhung des deutschen Gewährleistungsrahmens von 123
Milliarden Euro auf gut 211 Milliarden Euro für die EFSF Ende
September 2011 hat der Deutsche Bundestag zugleich umfangreiche
Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages an Maßnahmen der EFSF
beschlossen. Im Rahmen eines abgestuften Verfahrens ist das Plenum
des Deutschen Bundestages für alle grundsätzlichen, der
Haushaltsausschuss für operative Entscheidungen zuständig. Für die
sensiblen Instrumente des Rettungsschirmes werden wenige Mitglieder
des Haushaltsausschusses, die vom Deutschen Bundestag gewählt wurden,
schnell und vertraulich die notwendigen Entscheidungen treffen
können. Der Deutsche Bundestag hat am 26. Oktober 2011 die
Wahlvorschläge der im Bundestag vertretenen Fraktionen auf BT-Drs.
17/7454 einstimmig angenommen.
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