Barthle: Gute Entscheidung in Verantwortung für Deutschland und Europa!

Mit breiter Mehrheit hat am heutigen Donnerstag der
Deutsche Bundestag der Stärkung des befristeten Euro-Rettungsschirmes
mit der Erhöhung des Gewährleistungsrahmens, der Erweiterung und
Flexibilisierung der Instrumente und einer substanziellen Stärkung
der Beteiligungsrechte des Bundestages zugestimmt. Dazu erklärt der
haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen
Bundestag Norbert Barthle:

„Die heute beschlossene Stärkung des befristeten
Euro-Rettungsschirmes ist von größter Wichtigkeit. Durch die Erhöhung
des Garantierahmens und die neuen Instrumente des Rettungsschirmes
reduzieren wir das Risiko, dass kleine Länder die Stabilität der
gesamten Eurozone gefährden.

Unsolide Staatsfinanzen sind eine zentrale Ursache für die
derzeitigen Probleme und daher auch wesentlicher Ansatzpunkt für ihre
Lösung. Mit dem Rettungsschirm können wir den betroffenen Ländern
unter strikten Auflagen Zeit verschaffen: Zeit zur
Haushaltskonsolidierung, für die notwendigen Strukturreformen und für
die Entwicklung einer „Stabilitätskultur“. Ohne eine ausgeprägte
Stabilitätskultur kann die Währungsunion nicht funktionieren!

Mit den neuen Regeln zur Parlamentsbeteiligung wird die
demokratische Legitimation fundamentaler Entscheidungen auf
europäischer Ebene, die die nationale Politik in ihrem Kernbereich –
dem Budgetrecht – betreffen, deutlich verbessert. Im Rahmen eines
abgestuften Verfahrens ist die maximale Einbindung des Deutschen
Bundestages sichergestellt, und der Rettungsfonds ist handlungsfähig.
Damit stärken wir unserer Bundesregierung den Rücken bei den
Verhandlungen und Abstimmungen in Europa.

Die Koalition hat bei der heutigen Abstimmung die sog.
Kanzlermehrheit erreicht. Dies zeigt, dass wir handlungs- und
führungsfähig sind, geschlossen auftreten und nicht auf eine
wankelmütige Opposition angewiesen sind. Wir freuen uns auf den
zweiten Teil der Legislaturperiode. Die Koalition wird zum Wohle
Deutschlands weiterhin gut zusammenarbeiten.“

Hintergrund:

1. Die drei Kernpunkte des Gesetzentwurfes „Gesetz zur Änderung
des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines
europäischen Stabilisierungsmechanismus“ sind: Die Erhöhung des
Gewährleistungsrahmens von derzeit 123 Mrd. Euro auf rund 211 Mrd.
Euro. In diesem Umfang wird das Bundesfinanzministerium ermächtigt,
Gewährleistungen für Hilfsmaßnahmen der Europäische
Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) für Euroländer zu übernehmen.
Der Gewährleistungsrahmen kann wie im bisherigen Gesetz mit
Einwilligung des Haushaltsausschusses um 20 Prozent überschritten
werden.

2. Die Erweiterung und Flexibilisierung der Instrumente der
EFSF. Zusätzlich eingeführt werden die Möglichkeit für

– Anleihekäufe auf dem Sekundärmarkt,
– vorsorgliche Kreditlinien,
– Kredite für Bankenrekapitalisierungen.

Auch die neuen Instrumente werden nur unter strikten Bedingungen
für das Hilfe beantragende Land gewährt.

3. Einführung eines Höchstmaßes an Mitwirkungsrechten des
Deutschen Bundestages an den Maßnahmen der EFSF im Rahmen eines
abgestuften Verfahrens.

Pressekontakt:
CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Weitere Informationen unter:
http://