Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Freitag mit
breiter Mehrheit die Beteiligungsrechte des Parlaments beim
befristeten Euro-Rettungsschirm EFSF (Europäische
Finanzstabilisierungsfazilität) an die Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts angepasst. Dazu erklärt der
haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen
Bundestag Norbert Barthle:
„Es ist zu begrüßen, dass in breitem Konsens die
Parlamentsbeteiligungsrechte am temporären Euro-Rettungsschirm EFSF
schnell an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angepasst
werden konnte.
Die Tatsache, dass wir einen fraktionsübergreifenden Kompromiss
gefunden haben zeigt, dass wir als Parlament die Ausgestaltung
unserer Rechte verantwortungsbewusst und gemeinsam in die Hand
nehmen. Dass wir sehr schnell den Kompromiss gefunden haben,
verdeutlicht unseren Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht.
Durch die Anpassungen werden die Rechte der Mitglieder des
Deutschen Bundestages gestärkt, die Vorgaben des Verfassungsgerichts
klar erfüllt und Rechtssicherheit hergestellt.
Es besteht nun ein Maximum an parlamentarischer Mitbestimmung: Für
nahezu alle Entscheidungen ist das Plenum des Deutschen Bundestag
zuständig. Es bleibt nur eine Ausnahme, die das
Bundesverfassungsgericht ausdrücklich zugelassen hat: Mögliche
Anträge zu Sekundärmarktaktivitäten der EFSF, die einer besonders
vertraulichen Behandlung bedürfen, würden zukünftig im sogenannten
9er-Gremium behandelt. Dabei wird das 9er-Gremium sowohl die
Mehrheitsverhältnisse im Bundestag widerspiegeln als auch dem
Grundsatz der Spiegelbildlichkeit entsprechen. Es wird zudem über
eine geheime Wahl mit der Mehrheit der im Bundestag vertretenden
Abgeordneten noch einmal zusätzlich legitimiert. Auch die Wahl von
Stellvertretern erhöht seine Legitimation und Beschlussfähigkeit.
Auch bei der anstehenden Ausgestaltung der Parlamentsbeteiligung
beim dauerhaften Rettungsschirm ESM werden wir eine Lösung
dahingehend finden, dass einerseits das Haushaltsrecht als
Königsrecht des Parlaments gewahrt wird und andererseits der ESM
praktikabel und funktionstüchtig ist. Es darf nicht zu dem Ergebnis
kommen, dass am Ende nur noch die EZB handlungsfähig ist ohne
jegliche parlamentarische Kontrolle.“
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