Barthle: Notfallinstrumente zur Verteidigung des deutschen Finanzsystems

Der Haushaltsausschuss des Deutsche Bundestages hat
heute das Zweite Finanzmarktstabilisierungsgesetz abschließend
beraten. Mit dem Gesetz wird insbesondere der Ende 2010 geschlossene
Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) wieder für neue Anträge
geöffnet. Mit dem Gesetz wird der Beschluss des Europäischen Rates
vom 26. Oktober 2011 zum sogenannten Bankenpaket umgesetzt. Zum
Gesetz erklärt der haushaltspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Norbert Barthle:

„Mit dem Gesetz stellen wir vorsorgliche Instrumente bereit, um
ein Übergreifen der Staatsschuldenkrise auf das deutsche Finanzsystem
und die Realwirtschaft zu verhindern. Die Steuerzahler werden so vor
Belastungen geschützt. Wir senden ein starkes Signal aus, dass wir
wie in der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 dazu bereit sind, das
deutsche Finanzsystem zu stabilisieren und stärken so das Vertrauen
in die Stabilität des Banken- und Finanzsektors insgesamt.

Auch mit diesem Gesetz gilt die verfassungsrechtliche
Schuldenbremse ohne Wenn und Aber. Das Gesetz enthält eine gute und
strenge Regelung, mit der die überjährige Kreditermächtigung des
SoFFin mit der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse im
Haushaltsvollzug in Einklang gebracht wird.

Die Koalition hat heute im Haushaltsausschuss die
Kontrollverantwortung des Haushaltsgesetzgebers gestärkt: Zunächst
ist nur ein Teil der Kreditermächtigung des SoFFin in Höhe von rund
20 Milliarden Euro verfügbar. Weitere 30 Milliarden Euro sind
gesperrt und können aus Gründen der Geheimhaltung nur durch
Einwilligung des Finanzmarktgremiums nach § 10a des Gesetzes
freigegeben werden. Über diesen Vorgang ist umgehend der
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zu unterrichten. Damit
schaffen wir einen angemessenen Ausgleich zwischen den notwendigen
Spielräumen der Exekutive und der Kontrollverantwortung des
Haushaltsgesetzgebers.

Um allen Marktteilnehmern klar deutlich zu machen, dass es sich um
eine zeitlich befristete Notfallmaßnahme handelt, ist das Gesetz bis
zum 31. Dezember 2012 befristet.“

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